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    Probleme bei Mein ELSTER ?

    Grundsteuer BW: Anlage GW2 lädt nicht
    Hallo, ich verzweifle an dem Laden der Anlage GW2. Nachdem ich mit langen Verzögerungen endlich GW1 ausfüllen konnte, wird GW2 geladen ... und geladen ... und geladen. Am Ende kommt ein schwarzer Bildschirm. Mehrere Versuche zu unterschiedlichen Tageszeiten führten zum gleichen Ergebnis. Gibt es einen Trick?

    #2
    Nein, es gibt keinen Trick. Vermutlich ist die Serverüberlastung schuld.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Du kannst ja froh sein, dass Du GW2 gefunden hast. Dafür habe ich allein schon sehr lange gebraucht.

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        #4
        Das ganz gleicht eher einem Katz und Mausspiel als einem logisch aufgebautem Formular. Von einer Finanzbehörde hätte ich da doch etwas mehr Expertise erwartet.
        Es gibt verweise die nicht nachvollziehbar sind, z.B. wird nach Festlegung der Bebauung "Einfamilienhaus" auf die Zeile 41 verwiesen. Die taucht aber nirgendwo auf.

        So macht Elster absolut keinen Sinn. Werde die Formulare anfordern und händisch ausfüllen zumal ich jetzt zum 3. Mal bei den Eingaben ausgelogt wurde und neun beginnen soll.

        Sorry, das ist zwar für das Finanzamt ein Mehraufwand, aber anscheinend auch so gewollt, sonst hätte man so eine Software nicht veröffentlicht!

        BItte mal zu den niederländischen Finanzbehörden schauen, die sind in Sachen barrierefreiheit und Logik den deutschen meilenweit voraus!

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          #5
          Scheint als bräuchte man es gar nicht erst elektronisch zu versuchen. Tja, die Profis der IT sitzen halt nicht im öffentlichen Dienst - scheint eher Kreisliga zu sein

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            #6
            Tja, die Profis der IT sitzen halt nicht im öffentlichen Dienst - scheint eher Kreisliga zu sein
            Das ist wie beim FC Bayern. Gute Spieler wollen auch gut bezahlt werden...

            Es gilt in der IT wie immer der Servicevertrag:

            Es gibt:
            - gut
            - billig
            - schnell

            Gut und billig schließt "schnell" aus.
            Gut und schnell wird nicht billig.
            Schnell und billig wird nicht gut.

            Gut, schnell und billig gleichzeitig gibt es nicht !
            Leider will man im öffentlichen Dienst bei Projekten immer genau diese unmögliche Kombination haben!

            Gruß
            Sepp

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              #7
              Die Vorlaufzeit waren ja auch nur gefühlte 2 Jahre :-) . Die Frist ist auch immerhin ganze drei Monate. Da muss man ja nicht damit rechnen, dass zig Hunderttausende vielleicht so schnell wie möglich, den Kram erledigen wollen. Fällt mir nix zu ein, außer Formulare bestellen, den Ausnahmefall beschreiben und schön noch Arbeit verursachen und die Produktivität deutscher Finanzbehörden gegen 0 drücken - man, man, man.

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                #8
                Dann lies mal den folgenden Artikel, um zu erfahren wieviel Zeit der IT für die fachliche Umsetzung wirklich gegönnt wurde:
                Die Seite 3 Mai 2022 (finanzgewerkschaft.de)

                Wobei die Serverkapazitäten, um die es ja hauptsächlich hier geht, natürlich damit nichts zu tun haben.

                Gruß
                Sepp
                Zuletzt geändert von Sepp; 10.07.2022, 17:58.

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                  #9
                  Danke für den Link, ist genau, was ich meine. Der Faktor Zeit wird hier in nicht nachzuvollziehender Weise überstrapaziert. Die gesetzlichen Grundlagen sind nicht erst seit Mai bekannt. Das Personalproblem, insbesondere vor dem Hintergrund der krankheitsbedingten Ausfälle ist länder- wie auch bundespolitisch hausgemacht. Wie schon richtig formuliert "Gut, schnell und billig gleichzeitig" geht im Allgemeinen nicht (und erst recht und schon gar nicht im öffentlichen Dienst), aber dann muss ich dem Rechnung tragen und das dann nicht an dem User des Produkts auslassen. Bedeutet aus meiner Sicht längere Fristen. Aber vermutlich sehe ich das zu radikal. Ich breche jetzt ab und bestelle die Formulare. Hier scheint heute gar nichts zu gehen und wann anders will ich mich damit nicht rumärgern.

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                    #10
                    In einigen Bundesländern wurden die länderspezifischen Regelungen tatsächlich erst im Dezember 2021 verabschiedet, Bayern gehörte auch dazu.

                    Bis dann die Papiervordrucke und die Anleitungen fertig waren, ist es Februar geworden. Vor der Freigabe der amtlichen Formulare wird nichts

                    programmiert. Die nicht ausreichende technische Rechenleistung ist ein anderes Thema. Das Jammern hier bringt aber nichts.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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