Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer

    Liebes Forum,

    wir, verheiratet, sind beide zu gleichen Teilen Eigentümer eines Einfamilienhauses auf eigenem Grundstück. In den Formularen hänge ich an folgenden Stellen:

    Gemarkung
    - Zeile 11 Nenner und Zähler (was muss da eingetragen werden)?

    Eigentümer/ Anteile am Grundstück
    - Zeile 51 Nenner und Zähler (was muss da eingetragen werden)?

    Lieben Dank für die Antwort

    #2
    Zeile 11: 1 und 1

    Zeile 51: jeweils 1 und 2
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      11Unbenannt.JPGHallo, wo kann man das Zähler Nenner (verständlich) -Verfahren in Erfahrung bringen?
      Ich bin ebenfalls überfragt und der Info-Button in Elster stiftet Verwirrung.

      Bitte um Hilfe bei folgender Situation:
      Ledig, einiziger Eigentümer eines selbst bewohnten EFH Bj 2009 auf eigenem Grundstück im Saarland.

      In Zeile 10 Flurstück: 1234 (= Flurstücknummer in diesem Fall 1234) ist klar das ist der Zähler (Feld 14) aber was kommt bei Nenner ???? (Feld 15)

      Und die Felder 17 und 18, ist da 1 und 1 korrekt? Ich habe schon gegooglet - aber zu Zähler und Nenner findet man nirgendwo eine Erklärung.

      Auch dieses Feld unten, "erste Fläche" ist das richtig so?

      Vielen Dank für die Hilfe und Antwort.
      Zuletzt geändert von lena4life; 10.07.2022, 20:00.

      Kommentar


        #4
        Seit heute gibt es eine ausführliche Anleitung: https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Seit heute gibt es eine ausführliche Anleitung: https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw
          Habe ich gelesen, leider beantwortet die Anleitung nicht meine Frage, was der Nenner ist. Welche Zahl muss man als Nenner eingeben. Ich habe die Anleitung vollständig gelesen.
          Vielleicht könntest du das bitte noch beantworten, was für ein Faktor in den Nenner kommt und woher man das ableitet.
          Dann diese Felder 17 und 18, ist das auch so korrekt? Dazu finde ich in der Anleitung auch nichts.
          Und "erste Fläche" , kommt da in meinem Fall ein Schlüsselwert 1 rein?

          Danke, wäre wirklich wichtig, wenn das jemand weiß, wenn ich diese Info kurz bekommen könnte. Die Hilfe-Button in Elster verwirren nur und beantworten dem Normal-Nutzer leider nicht, welche Faktoren er da einzusetzen hat.

          Kommentar


            #6
            Zitat von lena4life Beitrag anzeigen

            Habe ich gelesen, leider beantwortet die Anleitung nicht meine Frage, was der Nenner ist. Welche Zahl muss man als Nenner eingeben. Ich habe die Anleitung vollständig gelesen.
            Vielleicht könntest du das bitte noch beantworten, was für ein Faktor in den Nenner kommt und woher man das ableitet.
            Dann diese Felder 17 und 18, ist das auch so korrekt? Dazu finde ich in der Anleitung auch nichts.
            Und "erste Fläche" , kommt da in meinem Fall ein Schlüsselwert 1 rein?
            Ich finde, all diese Fragen werden in Charlies Sticky beantwortet:
            Wenn das Flurstück keinen Nenner hat, dann freilassen, gucken, ob das geht, sonst 0 versuchen.
            Wenn einem das Flurstück komplett selbst gehört, ist es ein Eintel, also 1/1. Hundert Hunderstel (100/100) oder 17 Siebzehntel (17/17) kämen aufs Gleiche raus, aber 1/1 dürfte im Sinne des Erfinders sein.
            Erste Fläche klingt gut, insbesondere, falls es keine zweite gibt.

            Kommentar


              #7
              Hallo. Bei Flurstück sind Zähler und Nenner wie ein Name oder Bezeichner zu verstehen, der zumindest bei mir in Baden-Württemberg in einem Infoschreiben des Finanzamts angegeben war und genau wie dort angegeben eingetragen werden muss: es ist also kein mathematischer Bruch und darf nicht verändert/gekürzt werden. Halt ein Name mit den etwas ungewöhnlichen Attributen Zähler und Nenner.
              Wirtschaftliche Einheit ist wohl das Einfamilienhaus, und in Feld 17 und 18 ist anzugeben, welcher Anteil des Flurstücks zu dieser wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus gehört. Da Du anfangs schreibst "auf eigenem Grundstück", vermute ich, dass das Flurstück vollständig zum Einfamilienhaus gehört, und dann ist in den Feldern 17 und 18 '1' und '1' als Zähler und Nenner richtig. Hier im übrigen im Gegensatz zu den Bezeichnern des Flurstücks ein richtiger Bruch: reiin theoretisch könntest Du also auch Zähler 2 Nenner 2 oder anderes mit gleichem Wert für Zähler und Nenner schreiben, aber 1 und 1 ist üblich.
              Viele Grüße vom
              Analytikus

              Kommentar


                #8
                Hallo zusammen,
                ich habe meine Angaben für meine Eigentumswohnung in einer WEG eingegeben, auf "Prüfen" geklickt, alles o.k. Dann habe ich noch meine Garage (1 von 16 Garagen in einem separaten Gebäude auf einem anderen Flurstück) nachgetragen und es kam die Fehlermeldung "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."
                Was habe ich falsch gemacht?
                Viele Grüße
                Rolf L.

                Kommentar


                  #9
                  ... und es kam die Fehlermeldung "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."
                  Die Anzahl der Garagenstellplätze darf nur auf der Teilseite 2 von Seite 5 eingetragen werden, Angaben zum Sachwert auf Seite 6 sind nicht zulässig.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X