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Grundsteuer NRW Gemarkung

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    Grundsteuer NRW Gemarkung

    In Zeile 9 soll Gemarkung eingetragen werden. Laut Ausdruck vom Finanzamt und der Webangabe aus grundsteuer-geodaten.nrw.de ist das Ratingen. In Elster Ratingen eingetragen kommt die Meldung "Eintrag unvollständig".

    #2
    Erst prüfen wenn GW1 und GW2 vollständig ausgefüllt sind - sonst kommt es zu Fehlermeldungen da der Bezug zwischen den beiden Formularen fehlt

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      #3
      habe nun GW1 und GW2 ausgefüllt und am Ende "prüfen" geklickt. Da unser Grundstück aus zwei Teilstücken besteht hatte ich (wie im Schreiben vom Finanzamt) beide einzelne angegeben. Jetzt kommt der Fehler:
      "fehlerhaft oder unvollständig" Gemarkung Gemarkung bzw. Flurstück 2. Eintrag. Werte für beide Einträge sind identisch Ratingen Flur 25 Flurstück (1) 01074 (2) 01077

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        #4
        Zwei Screenshots zu den Einträgen bei den Flurstücken wären wahrscheinlich hilfreich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          hier die Anhänge:
          Auszug aus dem Schreiben vom Finanzamt, 2 x Screenshot von grundsteuer-geodaten.nrw.de und beide Screenshots aus dem Elster Formular GW1
          Angehängte Dateien

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            #6
            Da fehlen die Angaben in Zeile 11 (Zähler und Nenner). und wahrscheinlich fehlt auch die Zuordnung zu erste Fläche darunter.

            Was ist es denn für eine Grundstücksart ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7

              "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner" - das steht in Zeile 11. Gebe ich Zähle und Nenner ein ist das falsch. Liest man sich das (i) durch wird hier nicht nach Zähler und Nenner gefragt, sondern nach dem eigenen Anteil an dem Stück. Wenn ich jetzt 1 1 eintrage ist das grün, also plausibel.
              Mal sehen was später noch kommt, da meine Frau und ich beide im Grundbuch für das Grundstück eingetragen sind, wir haben verschiedene Nachnamen.



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                #8
                ... sondern nach dem eigenen Anteil an dem Stück.
                Nein, in Zeile 11 ist anzugeben, welcher Anteil des Flurstücks zur wirtschaftlichen Einheit gehört, nicht, ob es dir allein gehört.

                Bei einem Einfamilienhaus ist 1 und 1 richtig, bei Wohneigentum sicher nicht !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Nachtrag: In Zeile 51 müsst ihr jeweils 1 und 2 eintragen, die unterschiedlichen Namen zu erfassen ist kein Problem.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Flurstück: Zähler und Flurstück: Nenner

                    und

                    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil (Bruchteil vom gesamten Flurstück der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, Angabe als Bruch mit Zähler und Nenner)

                    sind ja auch zwei komplett verschiedene Dinge.

                    Die Begriffe Zähler/Nenner werden in der Grundsteuer für 3 völlig unterschiedliche Sachen verwendet, da muss man schon auf den Zusammenhang aufpassen.

                    Gruß
                    Sepp
                    Zuletzt geändert von Sepp; 10.07.2022, 16:53.

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                      #11
                      es handelt sich hier um ein Einfamilienhaus. Aus meiner Sicht hat das hier jemand programmiert / Felder beschriftet, der nicht als "normaler" Mensch denkt. Wie Sepp schon schreibt "Die Begriffe Zähler/Nenner werden in der Grundsteuer für 3 völlig unterschiedliche Sachen verwendet, da muss man schon auf den Zusammenhang aufpassen." Also für mich nicht nachvollziehbar.

                      "Nachtrag: In Zeile 51 müsst ihr jeweils 1 und 2 eintragen"
                      Im PDF sehe ich die Zeilennummer, im Online nicht. Wenn da steht "xxxxxx weiter mit Zeile 41", dann erwarte ich dort einen Klick und lande in Zeile 41. Aber im Formular sehe keine solche Nummerierung und auch keine Link zum anklicken. Verbesserungspotential.

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