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Grundsteuer Angaben zum Grund und Boden

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    Grundsteuer Angaben zum Grund und Boden

    Hallo,
    ich bin unsicher was ich unter Punkt 4 -Angaben zum Grund und Boden- alles zur Fläche des Grundstücks gehört.

    Zu meinem Eigentum (Eigentumswohnung) gehören Anteile an 4 Flurstücken:

    1. Gebäude- und Freifläche
    2. Gebäude- und Freifläche
    3. Verkehrsfläche
    4. Erholungsfläche

    Muss ich diese 4 Werte alle zusammenzählen?

    #2
    Muss ich diese 4 Werte alle zusammenzählen?
    Wie und wo du das angeben musst, hängt vom Bundesland ab.

    In 11 Bundesländern und BW geht es so, wie in der nachstehenden Tabelle erklärt:

    Tabelle_ETW_aBL.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das es sich um unterschiedliche Flächen handelt (Gebäude/Freifläche, Verkehrsfläche, Erholungsfläche) macht also keinen Unterschied? Sie werden alle so wie in Deiner Rechnung gleich behandelt?

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        #4
        Sie werden alle so wie in Deiner Rechnung gleich behandelt?
        Wenn alles in der gleichen Bodenrichtwertzone liegt: Ja ! Wenn nicht, dann musst du aufdröseln und auf erste und zweite Fläche aufteilen.

        Falls für ein Flurstück unterschiedliche Bodenrichtwerte gelten, was selten vorkommt, muss man dafür Beiden Flächen (Schl.-W.: 3) auswählen.

        Mehr als 2 Bodenrichtwerte gibt die Anlage Grundstück nicht her, da müsste man dann unter Ergänzende Angaben etwas schreiben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Mehr als 2 Bodenrichtwerte gibt die Anlage Grundstück nicht her
          Da müsste es m.W. in der Anleitung einen Abschnitt geben, wie genau in so einem Fall vorzugehen ist.
          Da werden dann die 3 oder mehr Bodenrichtwerte bei Mein ELSTER zusammengestaucht (was an sich nicht korrekt ist, aber explizit dann so von den Ländern freigegeben wurde) und dieser Sonderfall über ergänzende Angaben näher erläutert.

          Ich komm bloß gerade selbst wegen der Serverüberlastung da nicht auf diese Stelle in Mein ELSTER drauf.

          Gruß
          Sepp

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            #6
            Ich habe eine Frage zur Grundsteuer bei einer Eigentumswohnung unter Punkt 4, mein Anteil ist 887/100.000, wie muss ich meine Eigentumsfläche berechnen Grundstück ges.10.160 +147, wenn ich rechne komme ich auf 12 oder 11, stimmt aber nicht

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              #7
              10.160 +147
              Was sollen das sein ? m² oder was
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo 12679Berlin,

                hast du am Ende alle 4 Flurstücke in Abschnitt 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens eingetragen und auch zur Fläche des Grundstücks gezählt?

                Ich habe online gelesen, dass Verkehrsflächen steuerbefreit sind.
                https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__4.html
                https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27ko_gs_7d 6e16a19bc0463d919776f1c71aa7fe%27%20and%20%40outli ne_id%3D%27ko_gs%27%5D


                Danke im Voraus.

                Grüße,
                Kimchilover

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                  #9
                  kimchilover99 hast du nun die Verkehrsflächen in Elster miteingegeben auch wenn sie steuerbefreit sind?

                  Kommentar


                    #10
                    Verkehrsflächen in Privateigentum sind in der Regel nicht steuerbefreit und müssen sehr wohl bei der Grundsteuererklärung berücksichtigt werden.
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      das stimmt doch nicht!!! Zeig mir deine Quelle. Selbst bei ELSTER steht genau das Gegenteil von dem was du sagst

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                        #12
                        "Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege und Plätze sind auch in Privateigentum von der Grundsteuer befreit, wenn sie durch Widmung im Sinne des Straßenrechts und durch Indienststellung zu einer öffentlichen Sache geworden sind und auf ihnen ein öffentlicher Verkehr tatsächlich stattfindet."

                        Der hier verwendete Begriff "Verkehrsfläche" ist vielleicht etwas irreführend. Die wenigsten der hier genannten Verkehrsflächen sind "dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen usw.", sondern beispielsweise einfach nur ein gemeinsamer Weg zum Reihenhaus sind. Sie sind auf privaten Grund und gelten i.d.R. als nicht öffentlich. Und es gibt aber auch Privatstraßen, die nicht öffentlich im Sinne des Straßenrechts sind. Alles klar soweit?
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                          #13
                          Ich habs schon verstanden aber es ist eine Straße die von allen befahren wird auch wenns eine Einbahnstraße. Wir haben kein Schild wo drauf steht Privatstraße oder sowas. Dem öffentlichen Verkehr dienende Straße das passt genau auf unsere Straße zu. Es ist kein paar Meter Weg oder eine kleine Gosse wo jeder dann in seine Garage reinfahren kann sondern eine richtige Straße. Diese Fläche ich nenne es jetzt bewusst nicht Verkehrsfläche ist zu einer gepflasterten Straße gebaut wo jeder drauf fährt.

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