Moin in die Runde!
Ich sitze nun eine Weile an der Grundsteuererklärung und hänge an ein paar Stellen, wo ich nicht sicher weiß, wie ich richtig weiter vorgehe (oder ob ich richtig vorgangen bin...)
Kurz zur Situation:
Das Grundstück gehört zu 648/1000 meinem Vater, der in der Erdgeschoßwohnung lebt.
Mir gehören die anderen 352/1000 und ich lebe in der Obergeschoßwohnung.
Generell muss ich für uns beide die Grundsteuererklärung einreichen, da er damit noch weniger klar kommt als ich es schon tue
1. Ich gehe davon aus, dass ich zwei Erklärungen machen muss. Richtig?
2. Angaben zu den Eigentümern: Punkt 7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
2.1 Hier habe ich dann uns beide als Grundstückseigentümer angegeben
3. Gemarkung/Flurstück des Grundvermögens: Hier habe ich die nötigen Daten aus dem Grundstücksviewer übernommen und bei (6) angegeben, dass mir 352/1000 gehören.
4. Angaben zu Gebäuden: Hier habe ich bisher meine Obergeschoßwohnung angegeben und hänge dort nun...
Nun zu meinen Fragen:
#1 Muss ich bei 2. überhaupt zwei Eigentümer angeben? Oder bin nur ich Eigentümer von meinen 352/1000, die ich angegeben habe (siehe Punkt 3)?
#2 Wenn ich doch beide Eigentümer angegeben habe, muss ich dann bei der Gemarkung auch den Teil meines Vaters mit aufführen? Dann müsste ich doch auch bei den Gebäuden seine Wohnung angeben, oder?
Also entweder bin ich auf dem richtigen Weg oder (was mir beim Schreiben hier gerade in den Sinn kommt), ich muss:
- Je eine Erklärung machen
- Alleineigentümer angeben, da ich bei der Gemarkung angebe, dass ich 352/1000 nur besitze
- und somit bei den Gebäuden nur meine Wohnung angeben
(- und dann dasselbe Spiel andersherum für meinen Vater fertig machen).
Ich hoffe ihr könnt mir sagen, wie ich nun weiter vorgehen muss.
Vielen Dank schonmal fürs Lesen und eventuell beantworten
Freundliche Grüße
Ich sitze nun eine Weile an der Grundsteuererklärung und hänge an ein paar Stellen, wo ich nicht sicher weiß, wie ich richtig weiter vorgehe (oder ob ich richtig vorgangen bin...)
Kurz zur Situation:
Das Grundstück gehört zu 648/1000 meinem Vater, der in der Erdgeschoßwohnung lebt.
Mir gehören die anderen 352/1000 und ich lebe in der Obergeschoßwohnung.
Generell muss ich für uns beide die Grundsteuererklärung einreichen, da er damit noch weniger klar kommt als ich es schon tue
1. Ich gehe davon aus, dass ich zwei Erklärungen machen muss. Richtig?
2. Angaben zu den Eigentümern: Punkt 7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
2.1 Hier habe ich dann uns beide als Grundstückseigentümer angegeben
3. Gemarkung/Flurstück des Grundvermögens: Hier habe ich die nötigen Daten aus dem Grundstücksviewer übernommen und bei (6) angegeben, dass mir 352/1000 gehören.
4. Angaben zu Gebäuden: Hier habe ich bisher meine Obergeschoßwohnung angegeben und hänge dort nun...
Nun zu meinen Fragen:
#1 Muss ich bei 2. überhaupt zwei Eigentümer angeben? Oder bin nur ich Eigentümer von meinen 352/1000, die ich angegeben habe (siehe Punkt 3)?
#2 Wenn ich doch beide Eigentümer angegeben habe, muss ich dann bei der Gemarkung auch den Teil meines Vaters mit aufführen? Dann müsste ich doch auch bei den Gebäuden seine Wohnung angeben, oder?
Also entweder bin ich auf dem richtigen Weg oder (was mir beim Schreiben hier gerade in den Sinn kommt), ich muss:
- Je eine Erklärung machen
- Alleineigentümer angeben, da ich bei der Gemarkung angebe, dass ich 352/1000 nur besitze
- und somit bei den Gebäuden nur meine Wohnung angeben
(- und dann dasselbe Spiel andersherum für meinen Vater fertig machen).
Ich hoffe ihr könnt mir sagen, wie ich nun weiter vorgehen muss.
Vielen Dank schonmal fürs Lesen und eventuell beantworten
Freundliche Grüße
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