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Grundsteuer BY: Eintrag unkultivierte Fläche ohne Adresse mit Gartenhaus

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    Grundsteuer BY: Eintrag unkultivierte Fläche ohne Adresse mit Gartenhaus

    Hallo,
    ich möchte gerne in Elster die Daten für ein Grundstück / Grünfläche ohne Adresse, auf dem allerdings ein Gartenhaus und ein Geräteschuppen stehen, eingeben. Lt. Auskunft der Hotline gibt es hier keine Möglichkeit von den Gebäuden Flächen abzuziehen. Die Nutzflächen müssen - obwohl klein - voll eingetragen werden.

    Nun habe ich folgendes Problem:

    Angaben zur Feststellung: bebautes Grundstück
    muss zwingend eine Strassenadresse haben "ersatzweise Angabe von Gemarkung/Flurstück nicht zulässig"

    Angaben zur Feststellung: unbebautes Grundstück
    hier kann ich die beiden Gebäude nicht eintragen, erhalte die Meldung dass die Angaben zur Feststellung geändert werden müssen

    ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist es aber nicht, da das Grundstück als Freizeitgrundstück (private Person) genutzt wird.

    Kann ich die Daten einfach trotz Fehlermeldung absenden? Oder habe ich einen Denkfehler?

    Danke für Hilfe

    #2
    Wie groß sind denn die Nutzflächen beider Gebäude in Summe ?

    Wenn da nämlich keine Garage dabei ist, gilt folgendes:

    Die Zeilen 20 ff. der Anlage Grundstück sind nicht auszufüllen, wenn alle auf dem Grundstück errichteten Bauwerke insgesamt eine Gebäudefläche
    von weniger als 30 m2 haben.

    Dies gilt nicht
    • für Garagen, die eine eigene wirtschaftliche Einheit bilden, zu einer Wohnnutzung gehören und weniger als 30 m2 Gebäudefläche haben
    Teil einer Eigentumswohnanlage ist das Grundstück ja nicht.

    Bei insgesamt weniger als 30 m² Nutzfläche darfst du das als unbebautes Grundstück erklären. Wenn dir die Hotline etwas anderes erzählt hat,

    dann vergiss es, das ist nämlich dann falsch..

    Bei mehr als 30 m² Nutzfläche müssen der Ort und ein Straßenname eingetragen werden, nur die Hausnummer kannst du weglassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Und wenn gar überhaupt nichts mehr hilft, dann trag in die Straße halt einfach "-" ein.
      Mein ELSTER wird ja jetzt kaum sämtliche Adressen in Deutschland komplett auf Richtigkeit gegenprüfen.
      Da hätten die viel zu tun, wenn da gerade mal ein Bürgermeister das rote Band zur Straßeneröffnung durchschneidet...

      Sowas prüfen die dann bei der Finanzverwaltung allenfalls im Nachgang in ihren eigenen Systemen.

      Gruß
      Sepp
      Zuletzt geändert von Sepp; 10.07.2022, 22:15.

      Kommentar


        #4
        Danke für die schnellen Antworten. Super.

        da geht es um max. 15 m² Gartenhaus und 3m² Geräteschuppen. Ein Garage ist da nicht dabei.
        Dann werde ich das als unbebaut eintragen.

        Schönen Abend noch
        Beste Grüße
        Hanswurst

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