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Grundsteuererkärung Eigentumswohnung

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    Grundsteuererkärung Eigentumswohnung

    Hallo zusammen,

    auch ich sitze über meiner Erklärung und bin eigentlich soweit gut klar gekommen nur weiß ich nicht, wie und ob ich Teileigentum eintragen muß.

    Das Wohneigentum ist in Brandenburg. Es handelt sich um eine Erdgeschoßwohnung mit zwei Terrassen und einem separaten Hobbyraum. Letzterer ist Teileigentum, jedoch finde ich nirgends, wo ich das eintragen kann. Muß das eventuell garnicht mit rein? Die Terrassen habe ich je zur Hälfte zur Wohnung dazu gerechnet.

    Es wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte.

    LG Mekendra

    #2
    Ich verlinke dir hier mal die Wohnflächenverordnung. Terrassen rechnen regelmäßig nur mit einem Viertel zur Wohnfläche,

    Hobbyräume außerhalb der Wohnung nur ausnahmsweise.
    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ich verlinke dir hier mal die Wohnflächenverordnung. Terrassen rechnen regelmäßig nur mit einem Viertel zur Wohnfläche,

      Hobbyräume außerhalb der Wohnung nur ausnahmsweise.
      https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
      Danke für die Links, lese ich mir gleich mal durch. Muß ich bei den Flächen nicht nach der Teilungserklärung gehen?

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        #4
        Muß ich bei den Flächen nicht nach der Teilungserklärung gehen?
        Man darf die Angaben zur Wohnfläche in der Teilungserklärung durchaus anhand der gesetzlichen Vorschriften überprüfen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Man darf die Angaben zur Wohnfläche in der Teilungserklärung durchaus anhand der gesetzlichen Vorschriften überprüfen.
          Du meinst also, ich kann unabhängig von der TE nur 25% der Terrassen ansetzen? Die 50% gelten ja eigentlich nur für hochwertige Terrassen, wie ich gelesen habe.

          Der Hobbyraum zählt nicht zu Wohneigentum, ist jedoch Teileigentum. Nun habe ich gelesen, daß Teileigentum auch in der Erklärung angegeben werden muß, nur wo?

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            #6
            Nun habe ich gelesen, daß Teileigentum auch in der Erklärung angegeben werden muß, nur wo?
            Da ich im Moment nicht in Mein ELSTER reinkomme, kann ich dir leider in dem Punkt nicht helfen.

            Mir ist allerdings eingefallen, das überdeckte Freisitze nach früherem Recht bis zur Hälfte angerechnet werden durften,

            wann ist das Objekt denn gebaut worden ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Die Grundstücksverträge und Teilungserklärungen sollten wohl eigentlich vorgehen,
              Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften, die zur Grundsteuerreform erlassen wurden,

              allein danach erfolgt die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Da ich im Moment nicht in Mein ELSTER reinkomme, kann ich dir leider in dem Punkt nicht helfen.

                Mir ist allerdings eingefallen, das überdeckte Freisitze nach früherem Recht bis zur Hälfte angerechnet werden durften,

                wann ist das Objekt denn gebaut worden ?
                BJ ist 1997

                Na wir haben ja noch Zeit bis zur Abgabe, da wird sicher noch die ein oder andere Information auftauchen. Was mich wundert ist, daß man theoretisch noch ein Formular hinzufügen und dann Teileigentum anklicken könnte. Ich weiß aber nicht, ob es richtig wäre. Möglicherweise müßte die Fläche vom Teileigentum doch zur Wohnfläche hinzugefügt werden. Mal schauen, welche Informationen sich noch ergeben.

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften, die zur Grundsteuerreform erlassen wurden,

                  allein danach erfolgt die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer
                  Das klingt ja schonmal gut und nach weniger qm. Über den Terrassen sind zwar Balkone - also mehr oder weniger überdacht, aber sonst nicht hochwertig. Da sind nur graue Betonplatten verlegt, also nix besonderes.

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                    #10
                    BJ ist 1997
                    Damals wurde die Wohnfläche noch nach der Zweiten Berechnungsverordnung ermittelt. Da sah die Regelung so aus:

                    44_II_BVO.JPG
                    Dass beim Verkauf von Eigentumswohnungen möglichst viel Fläche angegeben wird, liegt im Interesse

                    des Verkäufers. Als überdeckt könnte man die Flächen unter einem Balkon ansehen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Die Grundsteuer einer Eigentumswohnung bemisst sich nicht nach der Grundstücksfläche sondern nach den Mieteinnahmen. Mir sagte man vom Grundbuchamt ich solle Alleineientümer auswählen. Dann wird als Grundstücksfläche die Wohnfläche angegeben. Anteil 1/1.
                      Zuletzt geändert von rb67; 16.07.2022, 11:35.

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                        #12
                        Dann wird als Grundstücksfläche die Wohnfläche angegeben. Anteil 1/1.
                        Da stimmt aber jetzt einiges nicht 1 und 1 ist bei WEG allenfalls in Zeile 51 Hauptvordruck zutreffend und die Wohnfläche darf man nicht mit dem

                        rechnerischen m²-Anteil am Flurstück vermengen bzw. verwechseln.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          [QUOTE=Charlie24;n390140]
                          Da stimmt aber jetzt einiges nicht 1 und 1 ist bei WEG allenfalls in Zeile 51 Hauptvordruck zutreffend und die Wohnfläche darf man nicht mit dem

                          rechnerischen m²-Anteil am Flurstück vermengen bzw. verwechseln.[/QUOT

                          Bei der Berechnung des Grundsteuerwerts für eine Eigentumswohnung wendet das Finanzamt das Ertragswertverfahren an. Grundstückfläche ist irrelevant, Miete pro m² Wohnfläche ist die Basis.
                          Zuletzt geändert von rb67; 21.07.2022, 07:49.

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                            #14
                            Also... gestern hatte ich ein Gespräch mit unserer Steuerberaterin. Es gilt in meinem Fall die Wohnflächenverordnung, wie hier schon richtig geschrieben wurde. Somit brauche ich nur 25% der Terrassen angeben. Der Hobbyraum ist kein Wohnraum und muß somit auch nicht angegeben werden. Wegen der Überdachung (Balkone) frage ich sie aber lieber nochmal, das hatte ich vergessen, fällt mir gerade ein.

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                              #15
                              Grundstückfläche ist irrelevant,
                              So ein Unsinn ! Der rechnerische m²-Anteil von Wohnungseigentum an den Flurstücken der Eigentumswohnanlage wird in allen Bundesländern abgefragt,

                              warum ist das wohl so?l In 12 Bundesländern sind außerdem Angaben zum Bodenrichtwert zu machen.

                              Die Wohnfläche wird außer in Baden-Württemberg ebenfalls abgefragt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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