Grundsteuer BW: Nießbrauch

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  • katzenkreis
    Neuer Benutzer
    • 27.02.2022
    • 18

    #1

    Grundsteuer BW: Nießbrauch

    Hallo,

    ich habe eine Wohnung, bei der meine Mutter Nießbrauchnehmerin ist und an mich vermietet.

    Einen entsprechenden Eintrag, dass Nießbrauch vorliegt, habe ich im Formular GW1 unter 6 - Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung gemacht.

    Da meine Mutter auch die Lasten wie z.B. die Grundsteuer trägt, bin ich jetzt am überlegen, ob ich sie im GW1 unter 7 - Empfangsvollmacht eintragen soll/muss.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Nein, dafür besteht kein Anlass, auch nicht für den Vermerk zum Nießbrauch
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • katzenkreis
      Neuer Benutzer
      • 27.02.2022
      • 18

      #3
      Dankeschön.

      Kommentar

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