Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vollmacht für Angehörige

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vollmacht für Angehörige

    Hallo zusammen,
    ich brauche mal Euren Rat: Mein Mann und ich machen in Elster immer eine steuerliche Zusammenveranlagung. Der Elster-Account läuft auf meinen Ehemann. Nun möchte ich die Grundsteuererklärung für meine Tante über diesen Account mit abgeben. Ich wollte, wie vorgegeben, mich als Vollmachtnehmer registrieren, kann jedoch meine Daten nicht auswählen, da der Account ja auf meinen Ehemann läuft. Der wiederum ist nach § 15 Abgabenordnung nicht zugelassen, da es ja meine und nicht seine Tante ist. Kann ich trotzdem meinen Mann als Vollmachtnehmer für meine Tante registrieren lassen (da ich ja über seinen Account steuerlich mit erfasst werde) oder ist das nach § 15 AO nicht korrekt?

    #2
    Ich würde da mit Vollmacht in Mein ELSTER gar nichts machen. Reich die Erklärung unter Beachtung von § 87d AO über das Konto deines Mannes ein

    und trage dich unter Mitwirkung bei der Anfertigung ein. Wer sollte sich daran stören ? Du wirkst mit, nicht dein Mann, der ist nur der Datenübermittler.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Ich hatte dazu in der Hilfe unter Vollmachtnehmer einen Hinweis gefunden, wie ich das in Mein Elster anlegen muss.

      Kommentar

      Lädt...
      X