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Grundsteuererklärung - Eigentumsangaben bei unverheiratetem Paar - Baden-Württemberg

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    Grundsteuererklärung - Eigentumsangaben bei unverheiratetem Paar - Baden-Württemberg

    Guten Abend zusammen,

    eine Suche zu meiner Fragestellung hat noch keine Resultate erbracht. Also bin wohl wirklich nur ich bei nachfolgendem Szenario nicht fähig alleine nachzukommen und hoffe, dass man mir helfen kann.

    Worum geht es:
    - EFH (Reihenhaus); kein Geminschaftsgrundstück mit Nachbarn.
    - Eigentümer von Haus (und Grundstück) sind ich und meine Lebensgefährtin (nicht verheiratet)
    - Im Grundbuch stehen so auch wir beide jeweils mit 1/2-Eigentumsanteil

    Im Hauptvordruck wird nun nach den Eigentumsverhältnissen gefragt:
    - Keine Angabe
    - Alleineigentum einer natürlichen Person
    - Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
    - Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person
    - Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen PersonEhegatten/Lebenspartner
    - Erbengemeinschaft
    - Bruchteilsgemeinschaft
    - Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
    - Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen
    - andere Grundstücksgemeinschaft

    Was muss ich nun hier angeben? Sind wir eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gründstücksgemeinschaft?

    Vielen Dank für eure HIlfe, sofern doch bereits in einem Thread gefragt, gerne auch per Link darauf.


    #2
    Sind wir eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gründstücksgemeinschaft?
    Ich würde Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen auswählen. Auf die Höhe der Grundsteuer hat das keinen Einfluss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Die "Hilfe-"Funktion gibt hierzu - in Baden-Württemberg - folgende Erläuterungen:

      "Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften:

      Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört den Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

      Erbengemeinschaft:

      Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört einer Erbengemeinschaft.

      Bruchteilsgemeinschaft:

      Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört mehreren Personen. Sie haben Miteigentum nach Bruchteilen (eingetragen im Grundbuch). Über den eigenen Anteil kann jede Miteigentümerin beziehungsweise jeder Miteigentümer frei verfügen, das heißt, der Anteil kann verkauft, belastet oder vererbt werden.

      Grundstücksgemeinschaft:

      Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört einer Personengesellschaft (zum Beispiel einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG), einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) etc.). Die Personengesellschaft ist selbst Eigentümerin, nicht die an ihr beteiligten Personen.

      Wählen Sie bitte die zutreffende Eintragungsmöglichkeit aus, wenn an der Grundstücksgemeinschaft ausschließlich natürliche Personen oder ausschließlich juristische Personen beteiligt sind. Ist beides nicht der Fall oder sind sowohl natürliche als auch juristische Personen an der Gesellschaft beteiligt, wählen Sie hier „andere Grundstücksgemeinschaft“ aus."

      Ergebnis für Baden-Württemberg:

      "Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften". oder, falls zutreffend auch "Erbengemeinschaft" möglich - aus Prinzip würde ich bei mehreren Möglichkeiten immer diejenige wählen, die in der Liste zuerst steht.

      In Ihrer "zitierten" Auswahlliste ist "Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaft" leider "verschoben" dargestellt ...

      Wenn das nicht zutrifft, ist m.E. lt. Hinweistexten "Bruchteilsgemeinschaft" die richtige Angabe.
      Zuletzt geändert von Uwe64; 12.07.2022, 18:42.

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