Gemarkung beziehungsweise Flurstück

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  • Alex1974
    Neuer Benutzer
    • 08.07.2022
    • 13

    #1

    Gemarkung beziehungsweise Flurstück

    Hallo zusammen, ich bekomme dieses Fehler. Kann mir jemand helhen? Danke, Alex.
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    Diese Galerie hat 1 Bilder
    Gruß
    Alex
  • Sepp
    Erfahrener Benutzer
    • 03.07.2022
    • 364

    #2
    Siehe Anleitung:
    https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw

    Es fehlt
    1. Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil (Zähler)
    2. Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil (Nenner)
    3. Die Aussage, welcher Bodenrichtwert der Anlage Grundstück (GW2) für das Flurstück gilt (das ist hier sogar ROT markiert)

    Gruß
    Sepp
    Zuletzt geändert von Sepp; 11.07.2022, 21:38.

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    • Alex1974
      Neuer Benutzer
      • 08.07.2022
      • 13

      #3
      Hallo und danke für Antwort!
      Ich brauche aber weiter hilfe; wir (ich und meine Frau) sind Eigentümer, jeder hat einen 1/2 Teil. Was soll ich bei Zähler und Nenner schreiben? Enthalten in erste oder zweite Fläche? Danke, Alex
      Gruß
      Alex

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      • Sepp
        Erfahrener Benutzer
        • 03.07.2022
        • 364

        #4
        Damit wir das abkürzen können: handelt es sich um ein Einfamilienhaus ?

        Gruß
        Sepp

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        • Alex1974
          Neuer Benutzer
          • 08.07.2022
          • 13

          #5
          Eine eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus. Gruß Alex
          Gruß
          Alex

          Kommentar

          • Alex1974
            Neuer Benutzer
            • 08.07.2022
            • 13

            #6
            Kann das helfen? Gruß Alex
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            Gruß
            Alex

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            • Analytikus
              Neuer Benutzer
              • 09.07.2022
              • 22

              #7
              Hallo. In den abgebildeten Zeilen wird nur auf die wirtschaftliche Einheit abgezielt und die beteiligten Flurstücke, nicht auf die Besitzaufteilung zwischen Dir und Deiiner Frau. Da die andere Eigentumswohnung die Flurstücke wohl mitbesitzt, ist hier Euer der zu Eurer Wohnung gehörende Anteil als Bruch (Zähler 1 / Nenner 2) einzutragen.
              Zumindest bei den Formularen von Baden-Württemberg werden die Angaben über den Besitz an der wirtschaftlichen Einheit bei "Eigentümer / Beteiligte" bei den Eigentumsverhältnissen gemacht.
              Dort gehört dann für Dich und Deine Frau ebenfalls Zähler 1 Nenner 2 hin (als Anteil an der Eigentumswohnung).
              Zuletzt geändert von Analytikus; 12.07.2022, 20:36.

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              • Alex1974
                Neuer Benutzer
                • 08.07.2022
                • 13

                #8
                Alles klar. Bis hier passt; in dieser situation, Enthalten in erste oder zweite Fläche?
                Gruß
                Alex

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