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    Zeile 9 und 10 ird nicht erkannst.

    Hallo zusammen,
    wir haben ein Problem bei Formular für die Grundsteuerreform.
    Wir haben alles so weit eingetragen, aber bei Gemarkung beziehungsweise Flurstück Zeile 9 und 10 meldet Elster ein Fehler.
    Die dort eingetragenen Daten haben wir dem Infoschreiben entnommen und mit dem Grundbuch Auszug verglichen, beides ist richtig.
    Meine Frau und ich sind alleinige Besitzer.

    Hat jemand schon mal so ein Fehler gehabt?
    Muss man da was Besonderes beim Eintragen beachten?


    01.jpg
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    #2
    Hat jemand schon mal so ein Fehler gehabt?
    Die Anzahl der Forenbeiträge, in denen dies bereits behandelt wurde ist sehr hoch.

    Du musst die Fehlermeldung lesen. Deine Angaben sind UNVOLLSTÄNDIG (d.h. da fehlt etwas!), die bisher erklärten Werte sind nicht falsch.

    Welcher Anteil vom Flurstück (als Bruchteil) gehört zur wirtschaftlichen Einheit? Das musst Du noch angeben als mathematisch ausgedrücktem Bruchteil mit Zähler und Nenner.

    Zudem fehlt die Angabe "enthalten in", mit der die Zuordnung zum Bodenrichtwert auf GW2 (Anlage Grundstück) erfolgt.

    Anleitung siehe:
    https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw

    Gruß
    Sepp
    Zuletzt geändert von Sepp; 11.07.2022, 23:53.

    Kommentar


      #3
      Der Text in Zeile 11 ist eine Frechheit:
      Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks:

      Kein vernünftiger Mensch kann den verstehen.

      Und geht man auf das Hilfefragezeichen kommt folgender Text:
      Zuordnung der Fläche
      Hier ist die Ziffer (1-4) anzugeben, unter der die zugehörige Eintragung zu Fläche und Bodenrichtwert auf der "Anlage Grundstück" unter "4 - Angaben zu Grund und Boden" getätigt wurde.


      Das ist ebenfalls unverständlich und dann noch falsch, da man Ziffer (1-4) gar nicht eingeben kann.

      Ich habe mir die nötige Info mühsam aus dem Netz besorgt. Hier wird gefragt, ob das Grundstück im Bereich von mehreren Bodenrichtwerten liegt.
      Da mein Grundstück nur im Bereich eines Bodenrichtwertes liegt, habe ich hier "erste Fläche (Schlüsselwert 1)" gewählt und der Fehler war weg.

      Die Beschreibungen in Elster kann man Steuerchinesisch nennen. Es dient ausschließlich dazu den Steuerberatern Arbeit zu beschaffen.

      Kommentar


        #4
        Die Beschreibungen in Elster kann man Steuerchinesisch nennen.
        Das mag schon sein, aber ich habe hier gestern einen längeren Beitrag veröffentlicht, der genau diese Themen behandelt:

        https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Meine Frau hat die Nuss jetzt geknackt.
          Schade das es mal wieder so umständlich gemacht wird.

          Danke an alle, die sich hier mit beteiligt haben.

          Kommentar


            #6
            es ist der grösste SCHROTT, keine richtige Hilfe. Ich denke an ältere Leute und die haben die meisten Probleme. Also ich werde zum Finanzamt gehen und den Antrag holen und es schriftlich machen. So ein Quatsch fällt nur den Deutschen ein.

            Kommentar


              #7
              keine richtige Hilfe
              Mit der dürftigen Hilfe innerhalb der Formulare magst du ja recht haben, aber dafür gibt es u. a. das Forum hier.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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