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Frage zur Grundstücksart

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    Frage zur Grundstücksart

    Liebe Community,
    wie viele hier, bin ich dabei, das entsprechende Formular für die Grundsteuer auszufüllen. Bei der Angabe der Grundstückart bin ich jedoch unsicher. Es handelt sich um das Bundesland Thüringen. Ich habe dort im Außenbereich ein Eigentumsgrundstück mit einer kleinen Datsche. Erster oder zweiter Wohnsitz ist nicht möglich. Ist jetzt die Datsche trotzdem als Grundstücksart 'Einfamilienhaus' zu betrachen? Das geht für mich aus der Hilfe nicht hervor. Alternativ könnte noch 'Nichtwohngrundstücke' (das gibt es aber nicht in der Auswahl, nur in Hilfe erwähnt) oder 'sonstiges bebautes Grundstück' passen. Kann mir jemand hier einen Tipp geben? Danke!

    #2
    Niemand ein Tipp? :-(
    Zuletzt geändert von ConiKost; 18.07.2022, 21:02.

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      #3
      Wie ist es denn im bisherigen Einheitswertbescheid?

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        #4
        Wenn das Grundstück kein Dauerwohnrecht hat, wird es bei "Sonstig bebautes Grundstück" eingereiht.
        Zuletzt geändert von Laie123; 19.07.2022, 08:28.

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          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Wie ist es denn im bisherigen Einheitswertbescheid?
          Nichts wirklich verwertbares. Das einzige, was zu dem Thema drauf steht, ist "Garten mit Bungalow". Grundsteuer B. Über die Grundstückart steht sonst nichts auf dem Einheitswertbescheid drauf.


          Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
          Wenn das Grundstück kein Dauerwohnrecht hat, wird es bei "Sonstig bebautes Grundstück" eingereiht.
          Danke. Ja, es gibt kein Dauerwohnrecht. Außenbereich nach §35 BauGB. Anmeldung Wohnsitz nicht möglich, daher auch keine Anmeldung beim Bürgeramt. Es gibt auch keine Hausnummer. Im Thüringer Viewer für Geodaten ist das Grundstück im Rahmen eines "Wochenend- und Ferienhausfläche" ausgewiesen. Aber kann das wirklich so stimmen mit "Sonstig bebautes Grundstück"? Das einzige, was mich dann stuzig macht, dass man weiterhin wissen will, ob kernsaniert oder ähnliches. Bei einem Grundstück ohne Dauerwohnrecht seltsam.

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