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Eigentums Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz in Bayern

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    Eigentums Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz in Bayern

    Hallo zusammen!!!

    Habe zusammen mit meiner Frau eine Eigentumswohnung mit Tg-Stellplatz
    habe nun einpaar Fragen??

    Die gesamtfläche des Gebäudes wir im notarielen Kaufveertrag mit 0,2859 ha angegen also 2859qm(ich weiss nicht ob dass üblich ist steht aber so drinn)??

    Die Wohnung und der Stellplatz stehen auf zwar auf dem Selben Flurstück sind aber separrat eingetragen also für a.) 210/10000 und b.) 15/10000 und auf jeweils unterschiedlichen seiten im Grunbuch eingtragen
    Meine Frage : gebe ich bei den Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(en) des Grundvermögens die daten getrennt ein,wird mir bei der Summe der Fläche des Grund und Bodens die doppelte Fläche berrechnet anstatt 2859qm kommt 5718 qm raus,mache ich da wass Falsch oder ist dass so in Ordnung?

    Und noch eine kleine frage ? in meinem kaufvertrag steht die Gesamtwonfläche inc. Balkons mit 77,48qm ,ist es in Ordnung wenn ich auf 78qm aufrunde??


    Vielen Lieben Dank

    Grüsse an Euch




    #2
    Meine Frage : gebe ich bei den Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(en) des Grundvermögens die daten getrennt ein,wird mir bei der Summe der Fläche des Grund und Bodens die doppelte Fläche berrechnet anstatt 2859qm kommt 5718 qm raus,mache ich da wass Falsch oder ist dass so in Ordnung?
    Du machst nichts falsch ! Im Formular für Bayern wird die Summe der Flurstücksflächen addiert, nicht dein Anteil. Das steht in

    Zeile 6 der Anlage Grundstück auch ausdrücklich bei der Erläuterung.

    Und noch eine kleine frage ? in meinem kaufvertrag steht die Gesamtwonfläche inc. Balkons mit 77,48qm ,ist es in Ordnung wenn ich auf 78qm aufrunde??
    Balkone werden ab 2004 nur mit einem Viertel angerechnet, davor konnten sie mit der Hälfte angerechnet werden.

    Generell darfst du in Bayern abrunden. Ich persönlich würde die Wohnflächenberechnung des Kaufvertrags überprüfen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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