Hallo
ich habe mich im April in 4 langen Nächten durch den Dschungel des Bzst Online Vorsteuer Vergütungsverfahren gequält und jeden einzelnen Beleg aus dem Ausland erfasst. Ich habe vom Bzst eine Bestätigungsmail mit Ticketnummer etc. bekommen. Doch da ich jetzt schon lange nichts gehört habe, dachte ich, ich frage mal nach!
Und es ist kaum zu glauben. Laut der Bzst wurden meine Daten ordnungsgemäß übermittelt, aber im Erstattungssatt ist nie etwas angekommen!
Wer hat nun einen schlauen TIP? Die ganze Arbeit noch mal, ist eigentlich nicht denkbar und ich weiß auch gar nicht ob das noch einmal möglich ist, da die Daten ja beim Bzst schon gespeichert sind, aber kein 2. mal verschickt werden können! Für jede Hilfe, die es mir erspart, dieses chaotische Verfahren noch mal von vorne zu durchlaufen, wäre ich unendlich dankbar, zumal nach meiner Auskunft das Abgabedatum hierfür im September schon ausläuft!?
Gibt es hier vielleicht auch andere Unternehmer, die gleiche Erfahrungen gemacht haben? Habe ich vielleicht sogar rechtliche Möglichkeiten, da ich ja eine Bestätigung der Bzst über die Annahme meiner Daten der Umsatzsteuervergütung für inländische Unternehmer bekommen habe?
Vielen DANK, Oldtimerfan
ich habe mich im April in 4 langen Nächten durch den Dschungel des Bzst Online Vorsteuer Vergütungsverfahren gequält und jeden einzelnen Beleg aus dem Ausland erfasst. Ich habe vom Bzst eine Bestätigungsmail mit Ticketnummer etc. bekommen. Doch da ich jetzt schon lange nichts gehört habe, dachte ich, ich frage mal nach!
Und es ist kaum zu glauben. Laut der Bzst wurden meine Daten ordnungsgemäß übermittelt, aber im Erstattungssatt ist nie etwas angekommen!
Wer hat nun einen schlauen TIP? Die ganze Arbeit noch mal, ist eigentlich nicht denkbar und ich weiß auch gar nicht ob das noch einmal möglich ist, da die Daten ja beim Bzst schon gespeichert sind, aber kein 2. mal verschickt werden können! Für jede Hilfe, die es mir erspart, dieses chaotische Verfahren noch mal von vorne zu durchlaufen, wäre ich unendlich dankbar, zumal nach meiner Auskunft das Abgabedatum hierfür im September schon ausläuft!?
Gibt es hier vielleicht auch andere Unternehmer, die gleiche Erfahrungen gemacht haben? Habe ich vielleicht sogar rechtliche Möglichkeiten, da ich ja eine Bestätigung der Bzst über die Annahme meiner Daten der Umsatzsteuervergütung für inländische Unternehmer bekommen habe?
Vielen DANK, Oldtimerfan
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