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Grundsteuer für Vater in Baden-Württemberg

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    Grundsteuer für Vater in Baden-Württemberg

    Hallo Zusammen,

    ich schreibe mal meine Fragen auf, es geht um eine Eigentumswohnung.

    1. Ich mache das für meinen Vater über mein ElsterKonto, bin aber kein Steuerberater sondern einfach der Sohn.
    Dazu gibt es Fragen unter GW1 7-Empfangsbevollmächtigter und/oder 8-Mitwirkung bei der Anfertigung dieser Erklärung
    Muß ich da jeweils bei Beiden meine Daten eingeben ? Ich glaube schon oder ?
    Denn den Steuerbescheid soll eigentlich mein Vater empfangen aber wenn irgend was online ankommt, also per Elster oder Mail, muß ich natürlich der Empfangsbevollmächtigte sein, weil mein Vater hat keine digitalen Empfangsmöglichkeiten hat.

    2. Für mich habe ich bereits die GrundsteuerFeststellung gemacht, da war die Berechnung für die Fläche unter Ziffer 3 GW2 schlüssig, Gemessen 47 m2 Miteigentümeranteil gerechnet 60 m2 gerundet. Weil hier heißt es als, dass die m2 größer beim rechnen ist als in der Realität.
    Aber bei meinem Vater kommt mir das komisch vor, jedoch befindet sich seine Eigentumswohnung mitten in der Stadt, meine auf dem Land, bei ihm ist der Bodenrichtwert viel höher als bei mir.

    Gesamtgrundstück Flurstück laut Kaufvertrag: 880 m2
    Miteigentumsanteil laut Kaufvertrag: 29/1000
    Berechnung: 880/1000*29 = 25,52 m2 Abrunden erforderlich = 25 m2 Wohnung hat aber real über 80 m2 ???
    Kann das stimmen mit den 25 m2 ?

    Danke schon mal vorab für alle Hilfen !

    #2
    Zu 1: Du trägst dich nur unter Mitwirkung ein, nicht unter Empfangsbevollmächtigter.

    Zu 2: Dass der Bodenrichtwert in Städten viel höher als auf dem Land, ist doch normal.

    Die Berechnung des Miteigentumsanteils am Grundstück sieht richtig aus, mit der Wohnfläche hat das ja nichts zu tun

    Wenn ein Grundstück dicht bebaut ist, ist die Wohnfläche größer als der Miteigentumsanteil am Grundstück.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie, dann weiß ich fürs Erste Bescheid.
      Gucke morgen obs durch geht.

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Zu 1: Du trägst dich nur unter Mitwirkung ein, nicht unter Empfangsbevollmächtigter.
        Seit Gestern gibt es für Baden-Württember bei Elster eine AusfüllAnleitung im PDF-Format zum herunterladen, gleich auf der Einstiegsseite ganz unten.
        (Oder habe ich es erst Gestern entdeckt ?)
        Da stehen auf der linken Seite jeweils Erläuterungen zu den Screenshots.

        Zu 8-Mitwirkung zu der Anfertigung dieser Erklärung:
        Diese Seite ist im Regelfall nur für Steuerberater relevant.
        Sofern Angehörige bei Erstellung der Erklärung geholfen haben, ist hier nichts einzutragen.
        Also ich mache das ja in meinem ElsterKonto, mein Vater hat keins.
        Gilt das in der Anleitung geschriebene dann auch für mich ?
        Soll ich mich also doch nicht eintragen ?
        Oder meinen die das in etwa so, dass wenn der Verwandte nur daneben gesessen hat und half, aber der Besitzer des Objektes das in seinem eigenen ElsterKonto eingetragen hat, dann muß der helfende Verwandte sich nicht eintragen ?

        Also soll ich mich da nun eintragen oder nicht ?
        Zuletzt geändert von leonardo2; 12.07.2022, 14:07.

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          #5
          Soll ich mich als doch nicht eintragen ?
          Ich trage mich bei den Erklärungen, die ich für Angehörige übermittle, immer unter Mitwirkung ein. Das habe ich jetzt auch bei der Grundsteuer so gemacht.

          Wenn das in BW nicht gewünscht ist, kannst du den Bereich natürlich auch leer lassen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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