Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zwei Dienstorte in einem Jahr - Zeile 31 Elster

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zwei Dienstorte in einem Jahr - Zeile 31 Elster

    Hallo liebe Community,

    ich bin neu hier und schon gleich habe ich eine Frage:

    Ich hatte in 2015 durch meinen Dienstherren 2 Einsatzorte.
    Jan. - April am Wohnort und Mai bis Dezember 90 km entfernt mit täglichem Pendeln, allerdings nur an 4 von 5 Tagen. An jeweils einem Tag hatte ich eine Rückabordnung an meine ehemalige Dienststelle. An diesem einen Tag in der Woche hatte ich also keine 90 km, sondern nur 5 km zu fahren. Wie trage ich das nun ein? Ich kann ja die 90 km nur für Mai bis Dezember für den neuen Dienstort eintragen. Wo bleiben also die ersten 4 Monate?

    Ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe.

    Bigi

    #2
    AW: Zwei Dienstorte in einem Jahr - Zeile 31 Elster

    Die Zeilen 31ff sind für die erste Tätigkeitsstätte gedacht. Wo liegt diese bei Dir? Am Betriebssitz?

    Welche Software verwendest Du? Du hast nämlich unter Allgemein und Projekt gepostet!

    Kommentar


      #3
      AW: Zwei Dienstorte in einem Jahr - Zeile 31 Elster

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Die Zeilen 31ff sind für die erste Tätigkeitsstätte gedacht. Wo liegt diese bei Dir? Am Betriebssitz?

      Welche Software verwendest Du? Du hast nämlich unter Allgemein und Projekt gepostet!
      Hallo,

      sorry, falls ich hier als Neuling eine falsche Kategorie gewählt habe. Ich versuche gerade, mich zurechtzufinden.

      Software... ähm... ich melde mich über elster.de per Zertifikatsschlüssel an einem Mac an. Dort kann ich doch am Ende direkt auf Abgabe klicken und alles online versenden?
      Braucht es da noch eine weitere Software? Ich stehe gerade auf dem Schlauch.

      In Zeile 31 kann ich nur meine "erste Tätigkeitsstätte angeben. Ich bin Lehrerin. Mein Dienstherr ist das Land. Ich war von Januar bis April an einer Schule tätig am Wohnort.
      Dann wurde ich versetzt an einen 90 km entfernte neue Schule, jedoch mit einer Rückabordnung für 1 Tag in der Woche. An dem einen Tag arbeite ich in der ehemaligen Schule, um dort Kollegen einzuarbeiten, bevor ich dann nur noch in der neuen Schule arbeite, wohin ich täglich, bis eben auf den einen Tag, pendle. Die Schule am Wohnort liegt 5 km entfernt, wie gesagt, die neue 90 km. Nun weiß ich nicht, wie ich Jan bis April mit täglichen 5 km und Mai bis Dez. mit 4 x 90 km und 1 x 5 km je Woche eintragen soll.

      Soll also heißen: ich habe EINEN Dienstherren, der mich an ZWEI Schulen entsendet, 1 Tag am Wohnort, 4 Tage außerhalb.


      Merci
      Zuletzt geändert von ElsterFan31; 01.12.2019, 17:36.

      Kommentar


        #4
        AW: Zwei Dienstorte in einem Jahr - Zeile 31 Elster

        Zitat von ElsterFan31 Beitrag anzeigen
        Software... ähm... ich melde mich über elster.de per Zertifikatsschlüssel an einem Mac an
        Ok, also mit Mein Elster. Dann werd ich den Thread dorthin verschieben.

        Ich geh mal davon aus dass die Schule am Wohnort in den ersten vier Monaten die erste Tätigkeitsstätte war. Im Rest des Jahres war es die andere. Du kannst mit dem Button + Weitere Daten hinzufügen auf Seite 9 der Anlage N weitere erste Tätigkeitsstätten hinzufügen.

        Unter dieser Voraussetzung nehme ich an, dass es sich bei den Fahrten zur ursprünglichen Schule ab Mai um Reisekosten handelt.

        Kommentar


          #5
          AW: Zwei Dienstorte in einem Jahr - Zeile 31 Elster

          Ganz lieben Dank! So werde ich es versuchen.
          Allen noch einen schönen Restsonntag und einen guten Start in die Woche.

          Kommentar


            #6
            AW: Zwei Dienstorte in einem Jahr - Zeile 31 Elster

            Unter dieser Voraussetzung nehme ich an, dass es sich bei den Fahrten zur ursprünglichen Schule ab Mai um Reisekosten handelt.
            Bei Rückabordnung müsste das stimmen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X