und ist denn jede "Grundvermögenseinhheit" ein "Grundstück" oder jedes "Grundstück" eine "Grundvermögenseinheit"?
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Grundsteuererklärung BaWü - Zeile 32
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Ich kann mich der Kritik von H1971 nur anschließen: eine Eigentumswohnung Grundstück zu nennen widerspricht dem alltagsüblichen Sprachgebrauch. Und dieser alltagsübliche Sprachgebrauch sollte bei einer Schnittstelle eines Amts zum Laien auch angewendet werden (es sei denn, es wird zugleich auf die abweichende Definition hingewiesen), nicht irgendwelche im BewG oder woanders versteckten Definiitionen: und ist denn jede "Grundvermögenseinhheit" ein "Grundstück" oder jedes "Grundstück" eine "Grundvermögenseinheit"?
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Weil es falsch wäre. Die Immobilie wäre ja das MFH, nicht die ETW. Der Gesetzgeber hat in § 68 BewG das Grundvermögen definiert und dabei auch festgelegt, dass auch eine ETW eine Grundvermögenseinheit darstellt.
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Ok. Danke.
Ich verstehe nicht, dass man das nicht eindeutiger bezeichnen kann. Warum schreibt man von einem "Grundstück" wenn es sich um die Immobilie handelt.
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Grundsteuererklärung BaWü - Zeile 32
Guten Morgen Forumsteilnehmer
Ich besitze in einem Mehrfamilienhaus eine Eigentumswohung. Was gebe ich bei 4 - Eigentümer(innen) / Beteiligte im Feld 32 ein? Hier steht in der Hilfe, es würde sich um die Eigentumsverhältnisse des Grundsücks handeln. Markiere ich hier dann Bruchteilsgemeinschaft oder betrifft es doch die Wohung selbst und ich markiere dann Alleineigentümer?
Danke.Angehängte DateienZuletzt geändert von H1971; 12.07.2022, 09:22.
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