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Grundsteuer Bayern - Zählt der Carport als Nutzfläche?

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    Grundsteuer Bayern - Zählt der Carport als Nutzfläche?

    Hallo,

    zur meiner Wohnsituation:

    Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, welches meiner Frau und mir gehört. Das EG bewohnt meine Mutter und das OG meine Familie und ich. Zum Haus gehört ein Doppelcarport und zwei nicht überdachte Stellplätze.
    • wird das Haus als einzelnes Objekt im Elster-Formular bei Wohn- und Nutzfläche eingetragen oder jede Wohneinheit (in meinem Fall EG+OG) separat?
    • werden der Carport und die Stellplätze als Nutzfläche gerechnet?

    vielen Dank im voraus

    #2
    Hallo,
    lt. Erklärung (S. 37 von 66) sind Stellplätze im Freien und Carports nicht einzutragen.
    Bei der Wohnfläche bin ich mir nicht sicher, meine aber die ingesamte Wohnfläche. Wichtiger ist wohl, handelt es sich um Eigentum von dir und deiner Frau, dann 1/2 + 1/2 , ansonsten die Anteile der Wohnungsteileigentümer.
    Grüße BF

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      #3
      Das Haus ist eine wirtschaftliche Einheit, es ist nur die Gesamtwohnfläche anzugeben.

      Der Carport und die Stellplätze müssen in Bayern nicht erklärt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Die Angaben zum Eigentum sind in Zeile 51 Hauptvordruck zu machen, in der Zeile 6 der Anlage Grundstück ist beim klassischen Zweifamilienhaus

        1 und 1 einzutragen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke an alle!

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