Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer BW - Elster will Flur-Nr, die es nicht gibt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer BW - Elster will Flur-Nr, die es nicht gibt

    Grundsteuerfestsetzungserklärung für Baden-Württemberg

    Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens

    Hilfetext für das Feld 13 "Flur":
    Tragen Sie hier bitte gegebenenfalls die Nummer der Flur ein.

    Hinweis: Nicht in jeder Gemarkung sind Fluren vorhanden. Bitte prüfen Sie daher, ob in der Gemarkung Fluren vorhanden sind. Falls nicht, lassen Sie dieses Feld leer.

    In meiner Gemarkung gibt es keine Fluren, deshalb habe ich das Feld 13 leer gelassen.


    Nach Prüfung kommt folgende Fehlermeldung:
    Gefundene Fehler und Konflikte

    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.


    Gefundene Hinweise

    Hinweis Es wurden Angaben im Abschnitt "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" getätigt, die Angabe zur Flur fehlt jedoch. Sofern die Flur bekannt ist, ergänzen Sie diese bitte.
    Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens

    Siehe Hilfetext: es gibt keine Fluren, deshalb muss das Feld 13 leer bleiben.
    Die Elster besteht aber darauf, dass im Feld 13 unbedingt eine Flur-Nr eingetragen werden muss und bringt deshalb eine Fehlermeldung.
    Meine Adresse und die Flurstücksnummern stimmen; Bei boris-bw konnte ich damit den Bodenrichtwert ermitteln.

    Wegen der Fehlermeldung kann ich das Formular nicht versenden.
    Wie kann ich die Elster überlisten, dass ich die Erklärung abschicken kann?




    #2
    Hallo,

    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.
    besagt, dass die Zuordnung von Flurstück auf der GW1 zu jeweiligen Bodenrichtwert auf der Anlage Grundstück (GW2) nicht vorgenommen wurde.
    Das machst Du ganz unten in der Zeile 11 wo "enthalten in..." steht.

    Wenn du insgesamt nur einen Bodenrichtwert hast, dann wähle bitte "erste Fläche" aus.

    Ansonsten gehe bitte nach der Anleitung von Charlie24 unter:
    https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw

    Diese ist auch als wichtiger Forenbeitrag angepinnt.

    Und bezüglich der Flur:
    Das ist nur ein Hinweis. Und wie der besagt, wenn dir keine Flur bekannt ist oder es keine gibt, dann einfach nicht ausfüllen.

    Gruß
    Sepp
    Zuletzt geändert von Sepp; 12.07.2022, 14:27.

    Kommentar


      #3
      Ich habe genau das gleiche Problem, bin gespannt, auf die Antwort vom Fachmann.

      Kommentar


        #4
        Ich bin der Anleitung von Charli24 gefolgt und es hat funktioniert. Vielen Dank.

        Kommentar


          #5
          Enthalten in 1, Fläche hat funktioniert.
          Danke

          Kommentar


            #6
            Zitat von Jürgen_aus_BW Beitrag anzeigen
            Enthalten in 1, Fläche hat funktioniert.
            Danke
            Hallo Jürgen, wie hast Du das genau gemacht? könntest Du bitte die Schritte etwas erklären, ich habe exakt das gleiche Problem.
            Beste Grüße

            Kommentar


              #7
              Hat NICHT funktioniert!

              Kommentar


                #8
                Hallo ich habe ein Problem mit dem Punkt 11 was soll ich bei Zähler & Nenner eintragen wenn mein Grundstück 630 qm groß ist?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Heizmann Beitrag anzeigen
                  Hallo ich habe ein Problem mit dem Punkt 11 was soll ich bei Zähler & Nenner eintragen wenn mein Grundstück 630 qm groß ist?
                  Wie sollen wir dir das sagen? Wenn es ein EFH ist, mutmaßlich 1/1, wenn ihr euch ein Zweifamilienhaus mit jemand anderem teil, mutmaßlich 1/2, wenn da ein MFH mit ETW draus steht, sowas wie 475/10000. Und das hat nichts damit zu tun, ob das Grundstück 630, 960 oder 360 qm groß ist.

                  Kommentar


                    #10
                    was soll ich bei Zähler & Nenner eintragen wenn mein Grundstück 630 qm groß ist?
                    Was ist es denn für ein Objekt ? Einfamilienhaus oder was sonst ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Ein Einfamilienhaus aber was genau trägt man bei Punkt 11 (17 & 18) ein?

                      LG Evi

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Heizmann Beitrag anzeigen
                        Ein Einfamilienhaus aber was genau trägt man bei Punkt 11 (17 & 18) ein?
                        Fehlt es jetzt am Verständnis, was ein Bruch ist? Wenn das Ding komplett euch gehört, ist ein Ein Eintel, also Zähler 1, Nenner 1.

                        Kommentar


                          #13
                          Bei einem Einfamilienhaus ist da 1 und 1 einzutragen, das gesamte Flurstück gehört zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von multi Beitrag anzeigen
                            Fehlt es jetzt am Verständnis, was ein Bruch ist? Wenn das Ding komplett euch gehört, ist ein Ein Eintel, also Zähler 1, Nenner 1.
                            Ich wäre da in der Formulierung etwas barmherzig. Ich weiß aus meiner Schulzeit, dass die Talente zur Bruchrechnung ungleich verteilt sind.
                            Freundliche Grüße be.assmann
                            Gruß be.assmann

                            Kommentar


                              #15
                              Grundsteuer BW: Elster will Flur-Nr. die es nicht gibt und liefert in der Folge ein falsches Prüfergebnis & verhindert damit den Versand

                              Hallo Jürgen,
                              habe das selbe Problem, bin auch B-Württemberger. Denke es liegt an der gewohnt schlampigen Behördenprogrammierung, die zwar alle Arbeiten dem Steuerzahler übertragen wollen aber selbst wenig bis nichts dafür tun. Offensichtlich wurde dieses Elster-Grundsteuer-Tool nach Bundes-Richtlinien programmiert und da BW eines der wenigen Bundesländer ist, das teils keine Flur-Nummer (nicht gleich Flurstücks-Nummer) hat wurde vergessen Ausnahmen bei den Prüfungs-Regeln zu programmieren, die den Versandt verhindern.

                              Seit Stunden sitze ich jetzt vor diesem Murks und suche nach einer Lösung... Zwar steht auf dem Anschreiben "Information zur Grundsteuerreform eine Telefon-Nr., wie gewohnt hebt dort aber niemand ab ...

                              Bin dankbar für brauchbare Lösungsvorschläge

                              Freundliche Grüße
                              Zuletzt geändert von Michael1111; 22.08.2022, 16:06.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X