Das Grundstück enthält 2 Flurstücke mit unterschiedlichem Bodenrichtwert.
(beides Baureifes Land, einmal 120 beim grösseren Flurstück und einmal 130 beim kleineren)
In der Ausfüllhilfe/Datenblatt sind beide untereinander angegeben, vorne steht jeweils Teilfläche 1.
Was gilt nun in der Anlage GW2 bei Punkt 4: Angaben zu Grund und Boden?
In der Ausfüllhilfe steht:
"In einem späteren Schritt ist die Grundstücksfläche als Summe und der zugehörige
Bodenrichtwert dieser wirtschaftlichen Einheit (Grundstück) in der Anlage
Grundstück (GW2) zu erfassen."
"Werden in der Ausfüllhilfe (Datenstammblatt) mehrere Bodenrichtwerte für die
gleiche Teilfläche ausgewiesen, ist lediglich ein Wert in der Feststellungserklärung
anzugeben. Dabei ist der Wert auszuwählen, dessen Art der Nutzung am ehesten
mit der des zu bewertenden Grundstücks vergleichbar ist."
und
"Werden in der Ausfüllhilfe (Datenstammblatt) hingegen mehrere Bodenrichtwerte
für die verschiedenen Teilflächen ausgewiesen und sind mehr als zwei Teilflächen
betroffen, ist der entsprechende Wert personell zu berechnen und in der
Feststellungserklärung anzugeben."
Sind das nun verschiedene Teilflächen oder ist das eine?
Trage ich bei GW2: Punkt 4: (Angaben zu Grund und Boden) die Summe ein und nehme den geringeren BRW?
Oder trage ich beide Flurstücke jeweils mit BRW einzeln ein und verweise dann beim Hauptvordruck (Zeile 11)
dann jeweils zur ersten und zweiten Fläche (Schlüsselwert 1/2)
Danke für jede Hilfe!
(beides Baureifes Land, einmal 120 beim grösseren Flurstück und einmal 130 beim kleineren)
In der Ausfüllhilfe/Datenblatt sind beide untereinander angegeben, vorne steht jeweils Teilfläche 1.
Was gilt nun in der Anlage GW2 bei Punkt 4: Angaben zu Grund und Boden?
In der Ausfüllhilfe steht:
"In einem späteren Schritt ist die Grundstücksfläche als Summe und der zugehörige
Bodenrichtwert dieser wirtschaftlichen Einheit (Grundstück) in der Anlage
Grundstück (GW2) zu erfassen."
"Werden in der Ausfüllhilfe (Datenstammblatt) mehrere Bodenrichtwerte für die
gleiche Teilfläche ausgewiesen, ist lediglich ein Wert in der Feststellungserklärung
anzugeben. Dabei ist der Wert auszuwählen, dessen Art der Nutzung am ehesten
mit der des zu bewertenden Grundstücks vergleichbar ist."
und
"Werden in der Ausfüllhilfe (Datenstammblatt) hingegen mehrere Bodenrichtwerte
für die verschiedenen Teilflächen ausgewiesen und sind mehr als zwei Teilflächen
betroffen, ist der entsprechende Wert personell zu berechnen und in der
Feststellungserklärung anzugeben."
Sind das nun verschiedene Teilflächen oder ist das eine?
Trage ich bei GW2: Punkt 4: (Angaben zu Grund und Boden) die Summe ein und nehme den geringeren BRW?
Oder trage ich beide Flurstücke jeweils mit BRW einzeln ein und verweise dann beim Hauptvordruck (Zeile 11)
dann jeweils zur ersten und zweiten Fläche (Schlüsselwert 1/2)
Danke für jede Hilfe!
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