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Grundsteuer - zwei Grundstücke, eins davon ist Straße

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    Grundsteuer - zwei Grundstücke, eins davon ist Straße

    Neben dem Grundstück mit unserem Einfamilienhaus gehört meiner Ehefrau und mir auch noch ein weiteres Grundstück, nämlich die Straße davor bis zur Straßenmitte. Ich habe daher beide Grundstücke sowohl im Hauptvordruck als auch in der Anlage GW2 angegeben.
    Bei der Prüfung erhalte ich folgende - für mich schwer verständliche - Fehlermeldung -> Bild 1
    Wie kann ich das auflösen? Die angegebenen Links zu möglichen Fehlerquellen führen jeweis zu den Einträgen der beiden Grundstücke -> Bild 2 und Bild 3. Da kann ich nicht sehen, was ich da falsch gemacht habe.

    Nebenbei bemerkt: Das Problem mit der Grundsteuererklärung beginnt (für mich) schon bei Punkt 1 - Angaben zur Grundstücksart: Hier kann ich nur eine Angabe machen, z. B. "Einfamilienhaus". Das steht natürlich nicht auf der Straße. Hier müsste m.E. die Möglichkeit vorhanden sein, bei mehreren Grundstücken für jedes einzelne die Grundstücksart anzugeben.

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    #2
    Der Fehler ist zunächst im Hauptvordruck in Zeile 11 zu suchen. Da fehlt eventuell die Zuordnung zu erste Fläche.

    Andere Fehlermöglichkeit: Der Anteil an der Straßenfläche ist falsch berechnet. In der Anlage Grundstück erfasst man bei gleichem Bodenrichtwert

    nur die Summe der zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus gehörigen Flächen, also nur ein Eintrag.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zunächst mal vielen Dank Charlie24 für die Antwort. Leider wirft diese (bei mir) neue Fragen auf.
      Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist das Flurstück, das öffentliche Straße ist, steuerbegünstigt. Richtig? Das würde mir jedenfalls einleuchten, ich habe ja von diesem Grundstück nichts. Ich habe also unter Zeile 11 Nutzungsart: den Punkt 9 angekreuzt. Aber wie bringe ich ELSTER jetzt bei, dass sich das auf das kleinere (Straßen-)Flurstück bezieht? Außerdem bereitet mir die Formulierung "räumlich nicht abgrenzbaren Teils des Grundbesitzes" Kopfzerbrechen, das Straßengrundstück ist ja räumlich eindeutig abgegrenzt, ist ja ein eigenes Flurstück.
      Jedenfalls habe ich dann noch in der Anlage Grundstück als Fläche die Summe beider Grundstücksflächen eingetragen (obwohl mir das mit der "wirtschaftlichen Einheit" nicht einleuchtet) und - Hurra - die Prüfung findet keine Fehler mehr.
      Ich bin aber aus o. g. Gründen noch etwas unsicher und habe deshalb das Formular noch nicht abgeschickt. Sollte ich das jetzt tun?


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        #4
        und habe deshalb das Formular noch nicht abgeschickt.
        Ich muss mir das auch erst mal ansehen, es eilt ja mit der Übermittlung wirklich nicht. Noch eine Nachfrage zu meinem Verständnis:

        ... nämlich die Straße davor bis zur Straßenmitte
        Bedeutet das jetzt, dass die Straße aus 2 Flurstücken besteht, von denen aber nur eines euch gehört ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Bedeutet das jetzt, dass die Straße aus 2 Flurstücken besteht, von denen aber nur eines euch gehört ?
          Ja, so ist es.

          Kommentar


            #6
            Ich habe exakt das gleiche Problem. Nach meinem Verständnis müsste man eigentlich die Anlage Grundstück in diesem Fall zweimal ausfüllen, einmal für das bebaute GS, einmal für das unbebaute GS (Straße). Das sieht jedoch Elster nicht vor. Die Hotline meines FA schlägt zwei mögliche Lösungen vor:

            a) in der Anlage Grundstück die Fläche von beiden Grundstücken addieren. Das würde jedoch dazu führen, dass in der Berechnung der Steuer für die Straße auch das Wohnhaus berücksichtigt wird. Lösung daher nicht akzeptabel.

            b) Zwei Erklärungen durchführen also zweimal den Hauptvordruck mit jeweils einer Anlage. Die Mitarbeiterin des FA war sich jedoch unsicher, ob das unter dem gleichen Aktenzeichen überhaupt gehe.


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              #7
              Die Mitarbeiterin des FA war sich jedoch unsicher, ob das unter dem gleichen Aktenzeichen überhaupt gehe.
              Der Vorschlag ist sicher nicht zielführend !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Der Vorschlag ist sicher nicht zielführend !
                ich bin offen für andere Vorschläge.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24
                  Ich muss mir das auch erst mal ansehen
                  Zur Klarheit: Meine Grundstücke liegen im Land Brandenburg.

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                    #10
                    Hallo zusammen,
                    ich hole den Thread mal nach vorne, da ich das gleiche Problem habe und hier offensichtlich noch keine Lösung gefunden wurde.
                    Wir besitzen ein Grundstück auf dem das Einfamilienhaus steht, sowie Anteile an anderen Flurstücken (Straße, Parkplatz, Sickergrube...).

                    Auch ich habe alle Flurstücke im Hauptvordruck geneinsam als bebaut angegeben (da wirtschaftliche Einheit). Die Zuordnung der Fläche in Zeile 11 ist "erste Fläche", da für alle Flurstücke laut boris.nrw.de der gleiche Bodenrichtwert gilt.
                    Wie verfahre ich nun mit der Grundstücksart in der Anlage Grundstück? Kann ich hier zwischen der Nutzungsart der einzelnen Flurstücke differenzieren?

                    Im ersten Schritt habe ich "Einfamilienhaus" gewählt und nur das Flurstück eingetragen auf dem das Haus auch wirklich steht. Dies scheint aber nicht richtig zu sein, da ELSTER einen Fehler meldet, dass die Grundstücksflächen nicht überein stimmen.

                    In meinem Fall ist das Bundesland NRW.

                    Danke für Eure Antworten.
                    Gruß

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                      #11
                      Im ersten Schritt habe ich "Einfamilienhaus" gewählt und nur das Flurstück eingetragen auf dem das Haus auch wirklich steht.
                      Du musst schon die im Gemeinschaftseigentum stehenden Flächen anteilig dazurechnen. Hier mal ein Beispiel:

                      Haus_mit_Wegeanteil.jpg

                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Hallo,
                        das bedeutet, das am Ende die Flächen in GW1 und GW2 identisch sein müssen, das leuchtet mir ein.

                        Was mich daran stört ist, dass ich nur eine Grundstücksart auswählen kann. Welche wähle ich in diesem Fall?
                        Ist es für die steuerliche Bewertung nicht wichtig, ob das betreffende Flurstück ein Baugrundstück mit Einfamilienhaus oder z.B. eine Sickergrube ist?

                        Siehe hierzu der Kommentar von elasc:
                        Zitat von elasc Beitrag anzeigen

                        Das würde jedoch dazu führen, dass in der Berechnung der Steuer für die Straße auch das Wohnhaus berücksichtigt wird. Lösung daher nicht akzeptabel.

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                          #13
                          das bedeutet, das am Ende die Flächen in GW1 und GW2 identisch sein müssen, das leuchtet mir ein.
                          Nein, wenn die Beteiligung an einem Wegeflurstück 1/2 ist, geht es nur mit der Hälfte seiner Fläche in den m²-Wert von GW2 ein.

                          Das sieht man doch in dem Tabellenbeispiel.

                          Ist es für die steuerliche Bewertung nicht wichtig, ob das betreffende Flurstück ein Baugrundstück mit Einfamilienhaus oder z.B. eine Sickergrube ist?
                          Nein, diese Nebenflächen werden der wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus anteilig zugerechnet, auch wenn man das als nicht akzeptabel

                          empfindet. Es besteht nun mal ein Nutzungszusammenhang.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Gut erklärt, sodass auch ich es verstehe!
                            Besten Dank

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                              #15
                              Ich habe von einem Bekannten den Tipp bekommen, dass man die Grundsteuererklärung auch über www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de abgeben kann. Dort ist alles sehr einfach und verständlich erklärt und die eingegebenen Daten werden an ELSTER übermittelt. Ich habe das getan und bin glücklich :-)
                              Vielleicht hilft das einigen, die ähnliche Probleme mit der Grundsteuererklärung über ELSTER haben.

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