Guten Abend,
ich habe ebenfalls das gleiche Problem und sehe hier keine Lösung.
Es ist ja ganz offensichtlich so, dass für Flurstücke auf welchen sich öffentliche Straßen befinden keine Grundsteuer zu zahlen ist (siehe dazu die GrStR Grundsteuer-Richtlinien).
Ich gebe also an:
grafik.png
Wohlgemerkt steht hier teilweise!!!
In der Anlage Grundstück (GW2) möchte man dann den Teil der begünstigt ist angeben, aber Pustekuchen! Jetzt heißt es entweder der gesamte Grundbesitz oder ein räumlich nicht abgrenzbarer Teil...
grafik.png
Wie also löste man das Problem 2 getrennte Flurstücke, eines davon Straßenland und auf dem anderen steht das Haus. Falls nun jemand meint, wir sollten auch für das Straßenland Grundsteuer bezahlen, weil es eine wirtschaftliche Einheit wäre (bei uns steht ein Zaun dazwischen und außerhalb ist Straße, da ist nichts mit Einheit), dann bitte ich um Angabe der gesetzlichen Grundlage.
Ich hoffe jedoch irgend jemand kennt die Lösung. Kann doch nicht so schwer sein, zumal das doch unzählige Eigentümer in Deutschland betrifft.
Sollte es keine Lösung geben, muss ich wohl für beide Flurstücke eine getrennte Steuererklärung abgeben.
Danke für Eure Hilfe.
Herzlichst
Kwothe
ich habe ebenfalls das gleiche Problem und sehe hier keine Lösung.
Es ist ja ganz offensichtlich so, dass für Flurstücke auf welchen sich öffentliche Straßen befinden keine Grundsteuer zu zahlen ist (siehe dazu die GrStR Grundsteuer-Richtlinien).
Ich gebe also an:
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Wohlgemerkt steht hier teilweise!!!
In der Anlage Grundstück (GW2) möchte man dann den Teil der begünstigt ist angeben, aber Pustekuchen! Jetzt heißt es entweder der gesamte Grundbesitz oder ein räumlich nicht abgrenzbarer Teil...
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Wie also löste man das Problem 2 getrennte Flurstücke, eines davon Straßenland und auf dem anderen steht das Haus. Falls nun jemand meint, wir sollten auch für das Straßenland Grundsteuer bezahlen, weil es eine wirtschaftliche Einheit wäre (bei uns steht ein Zaun dazwischen und außerhalb ist Straße, da ist nichts mit Einheit), dann bitte ich um Angabe der gesetzlichen Grundlage.
Ich hoffe jedoch irgend jemand kennt die Lösung. Kann doch nicht so schwer sein, zumal das doch unzählige Eigentümer in Deutschland betrifft.
Sollte es keine Lösung geben, muss ich wohl für beide Flurstücke eine getrennte Steuererklärung abgeben.
Danke für Eure Hilfe.
Herzlichst
Kwothe
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