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Grundsteuer - zwei Grundstücke, eins davon ist Straße

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    #16
    Guten Abend,

    ich habe ebenfalls das gleiche Problem und sehe hier keine Lösung.

    Es ist ja ganz offensichtlich so, dass für Flurstücke auf welchen sich öffentliche Straßen befinden keine Grundsteuer zu zahlen ist (siehe dazu die GrStR Grundsteuer-Richtlinien).

    Ich gebe also an:
    grafik.png
    Wohlgemerkt steht hier teilweise!!!

    In der Anlage Grundstück (GW2) möchte man dann den Teil der begünstigt ist angeben, aber Pustekuchen! Jetzt heißt es entweder der gesamte Grundbesitz oder ein räumlich nicht abgrenzbarer Teil...
    grafik.png
    Wie also löste man das Problem 2 getrennte Flurstücke, eines davon Straßenland und auf dem anderen steht das Haus. Falls nun jemand meint, wir sollten auch für das Straßenland Grundsteuer bezahlen, weil es eine wirtschaftliche Einheit wäre (bei uns steht ein Zaun dazwischen und außerhalb ist Straße, da ist nichts mit Einheit), dann bitte ich um Angabe der gesetzlichen Grundlage.

    Ich hoffe jedoch irgend jemand kennt die Lösung. Kann doch nicht so schwer sein, zumal das doch unzählige Eigentümer in Deutschland betrifft.

    Sollte es keine Lösung geben, muss ich wohl für beide Flurstücke eine getrennte Steuererklärung abgeben.

    Danke für Eure Hilfe.

    Herzlichst

    Kwothe
    Zuletzt geändert von Kwothe; 25.01.2023, 00:23.

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      #17
      @berose Das funktioniert in diesem Zusammen hang nicht, da das einfache Online-Tool keine befreiten Grundstücke unterstützt...

      grafik.png

      Im Übrigen glaube ich inzwischen, dass tatsächlich 2 Grundsteuererklärungen abgegeben werden müssen, da es sich nicht um eine wirtschaftliche Einheit handelt:

      Diese Beispiele sprechen dafür, dass die beiden Flurstücke eigene wirtschaftliche Einheiten darstellen und somit 2 Grundsteuererklärungen abzugeben sind.

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        #18
        Charlie24 wie würdest du es machen?

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          #19
          Ich habe heute ein Finanzamt erreicht. Die Dame dort meinte Elster ist nicht in der Lage diese Situation abzubilden. Ich soll nur das Wohngrünstück mit qm erfassen und das Straßengrundstück nicht. Auf dieses und dessen Befreiung soll ich im Hauptvordruck unter


          6. Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung

          als Text hinweisen. Damit ist die Sache denke ich geklärt.

          ​Eine Texthilfe für diesen Fall in Elster wäre wünschenswert.

          Viel Erfolg allen!

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            #20
            Zitat von Kwothe Beitrag anzeigen
            @berose Das funktioniert in diesem Zusammen hang nicht, da das einfache Online-Tool keine befreiten Grundstücke unterstützt...

            grafik.png

            Im Übrigen glaube ich inzwischen, dass tatsächlich 2 Grundsteuererklärungen abgegeben werden müssen, da es sich nicht um eine wirtschaftliche Einheit handelt:

            Diese Beispiele von bigwinwall.com sprechen dafür, dass man sein Glück in online casinos durchaus versuchen kann und somit 2 Grundsteuererklärungen abzugeben sind.
            Es ist interessant zu sehen, dass ELSTER auch nach Jahren der Entwicklung immer noch nicht alle steuerlichen Fälle abbilden kann. Aber es ist gut, dass im Forum von dir darauf hingewiesen wird. Denn ich hoffe, dass es jemand von Elster liest und für die Zukunft implementiert. Ich wünsche dir Erfolg mit deinem Fall.
            Zuletzt geändert von Regan; 28.01.2023, 00:18.
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              #21
              wie würdest du es machen?
              Dass man diesen Sachverhalt nur unter Ergänzende Angaben darstellen kann, habe ich hier schon sehr oft geschrieben.

              Ich bin allerdings anders als die Dame vom Finanzamt der Meinung, dass man diese Wegeflächen in den Formularen nicht einfach weglassen sollte.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Ich schließe mich der Meinung von Charlie an, dass man diese Wegeflächen in den Formularen nicht einfach weglassen sollte.

                Beim Bundmodell würde ich ich bei teilweise steuerfreien Flächen des Grund- und Bodens die Summe der steuerpflichtigen und steuerfreien Fläche eingeben und im Feld "Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung" die Größe der steuerfreien Fläche und den Grund der Befreiung (zum Beispiel „öffentlicher Verkehrsweg“ oder „Deich“) angeben.

                In den Modellen Bayern, Hamburg und Niedersachsen:
                Bei bebauten Grundstücken, wenn eine Steuerbefreiung nur für einen Teil des Grund und Bodens vorliegt, würde ich
                im Feld "Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung" im Hauptvordruck die Größe der steuerbefreiten Fläche und den Grund der Befreiung angeben (zum Beispiel "öffentlicher Verkehrsweg" oder "Deich").

                In dem Moment wo "Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung" ausgefüllt werden, landet der Fall ohnehin bei einem Sachbearbeiter,
                der dann diese zusätzlichen Angaben berücksichtigen kann.

                Gruß
                Sepp

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                  #23
                  Zitat von Kwothe Beitrag anzeigen
                  @berose Das funktioniert in diesem Zusammen hang nicht, da das einfache Online-Tool keine befreiten Grundstücke unterstützt...

                  Im Übrigen glaube ich inzwischen, dass tatsächlich 2 Grundsteuererklärungen abgegeben werden müssen, da es sich nicht um eine wirtschaftliche Einheit handelt:

                  Diese Beispiele sprechen dafür, dass die beiden Flurstücke eigene wirtschaftliche Einheiten darstellen und somit 2 Grundsteuererklärungen abzugeben sind.
                  Dann habe ich da wohl einen Fehler gemacht. Die mit dieser Möglichkeit eingegebenen Daten wurden zwar zu Elster übertragen, aber ich finde in meinem Elster-Account die Daten nicht, um das noch einmal zu überprüfen.
                  Nun habe ich beschlossen, erst einmal zu warten, bis ich meinen neuen Grundsteuer-Betrag mitgeteilt bekomme und ggf. Einspuch einzulegen und um Überprüfung zu bitten.

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