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Grundsteuer BW Flurstücke und Miteigentumsanteil

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    Grundsteuer BW Flurstücke und Miteigentumsanteil

    Hallo Freunde der Grundsteuerreform,


    ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich alles richtig gemacht habe.

    Ich habe ein Reihenhaus, ein Stellplatz und Miteigentum an Erhohlungsfläche / Verkehrsfläche. Diese drei sind, im Grundbuch, einzeln aufgeführte Flurstücke in der selben Gemarkung / Flur.

    Im Informationsschreiben vom Finanzamt ist nur das Flurstück Reihenhaus aufgeführt. Man solle aber fehlende Flurstücke ergänzen....steht da.


    In der Anleitung BW Grundsteuer steht :

    "Klicken Sie hier auf „Weitere Daten hinzufügen“. Jede Gemarkung und jedes Flurstück sind an dieser Stelle nacheinander hinzuzufügen. Es ist nicht zwingend, dass mehr wie eins existiert. Ob Sie mehrere Gemarkungen oder Flurstücke haben, können Sie auch dem Informationsschreiben entnehmen. Diese sind gegebenenfalls dort einzeln aufgeführt."


    Nun habe ich in Elster GW1 alle drei einzeln aufgeführt ( mit den entsprechenden Miteigentumsanteilen ) und in der Anlage GW2 die Fläche summiert. Haben alle den selben Bodenrichtwert.


    Fehlermeldung habe ich nicht.

    Wäre das so korrekt? Oder muß ich nur das Reihenhaus angeben?

    #2
    Das sieht richtig aus. Steht das Reihenhaus selbst auf deinem eigenen Grundstück, dann ist Einfamilienhaus zutreffend. Reihenhäuser

    könnten aber auch Wohnungseigentum sein. Die anteiligen Flächen für den Stellplatz und die Erholungs- und Verkehrsflächen gehören

    zur wirtschaftlichen Einheit, das hast du schon richtig erkannt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, steht auf meinem Grundstück. Danke für die Antwort.
      Dann werde ich das mal absenden.

      Grüße Erik

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