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Anlage GW2 Grundstücksart - Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum?

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    Anlage GW2 Grundstücksart - Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum?

    Hey,
    ich bin einfach zu blöd, die Definition zu verstehen, deshalb direkt hier die Frage:
    Es geht um ein einfaches kleines Haus mit Grundstück in NRW - alles nur zur eigenen Nutzung. Keine Vermietung, keine weiteren Wohnungen vorhanden.
    Was ist das jetzt?
    Wohnungseigentum, weil es zu als Wohnsitzt genutzt wird?
    Oder ist es ein Einfamilienhaus, weil "Wohnungseigentum" nur einen Teil des Gebäudes beschreiben würde, "Einfamilienhaus" hingegen weitere mögliche Wohnungen im selben Gebäude ausschließt?
    Die Hilfe in Elster selbst hilft mir da echt nicht weiter.

    #2
    Wohnungseigentum ist ein Rechtsbegriff. Ein Wohnhaus ist nur dann Wohnungseigentum, wenn es eine Teilungserklärung gibt,

    Hier habe ich etwas dazu geschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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