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Grundsteuer Thüringen - MDR und das Thüringer FM hilft (auch "andere Länder" / BW)

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    Grundsteuer Thüringen - MDR und das Thüringer FM hilft (auch "andere Länder" / BW)

    Hier mal eine Hilfe von der "Quelle":

    Schritt für Schritt: So machen Sie Ihre Grundsteuererklärung | MDR.DE


    Das gilt -bis auf die Service-Adressen und Nummern sowie die Aussagen zu Steuernummer und Aktenzeichen- so auch analog für alle weiteren Länder des Modells "andere Bundesländer" und das Modell "Baden-Württemberg" (ggf. mit leicht abweichenden Zeilennummern).

    Zudem Achtung: Für Baden-Württemberg ist die Wohnfläche irrelevant. Hier weicht das Modell Baden-Württemberg vom Bundmodell (andere Länder) ab.

    Und die Aussage "Ohne ELSTER: Grundsteuererklärung für Privateigentum" ist natürlich falsch.
    Hier ist zwar nicht "Mein ELSTER" nötig, aber ohne ELSTER geht es halt dann doch nicht: Es greift die ELSTER-Schnittstelle ERiC (Elster Rich Client), eine Software-Bibliothek für Softwarehersteller, welche die selben Prüfungen durchführt, die auch in Mein ELSTER vorhanden sind (gleiche Codebasis).


    Gruß
    Sepp
    Zuletzt geändert von Sepp; 13.07.2022, 01:40.

    #2
    Aus meiner Sicht sind in dem Artikel zwei Fehler:

    - Zum einen im Abschnitt "Die verflixte Zeile 11" Zitat: "Teilen sich die zehn Eigentümer der Eigentumswohnungen eines Hauses das Grundstück, dann würde jeder 1/10 eintragen"

    Zumindest bei uns (ich komme aus Berlin) ist das nicht so. Der Anteil jedes Wohnungseigentümers am Grundstück ist in meinem Fall abhängig von der Wohnungsgröße. Der Miteigentumsanteil steht in der Teilungserklärung, dem Kaufvertrag und dem Grundbucheintrag.

    - Der andere Fehler ist bei "Zweites Formular: Anlage Grundstück (GW2)" Zitat: "Ein Stolperstein ist Zeile 4 der Anlage Grundstück (GW2), hier neigt der eine oder andere dazu, das Grundstück unter sich und seinem Ehepartner aufzuteilen, das ist nicht nötig. Hier einfach die gleiche Gesamt-Quadratmeterzahl wie im Hauptvordruck eintragen"

    Dies ist richtig, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt. Bei Wohnungseigentum ist hier nach meinem Verständnis die Gesamtgrundfläche multipliziert mit dem Miteigentumsanteil einzutragen, denn nur für diese Fläche muss der Wohnungseigentümer die Grundsteuer bezahlen.

    Kommentar


      #3
      Hier einfach die gleiche Gesamt-Quadratmeterzahl wie im Hauptvordruck eintragen"
      Schon erstaunlich, welche Logikfehler immer wieder unterlaufen. Nicht jeder hat ein Einfamilienhaus !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Tja, die Formulare sind halt so einfach und anwenderfreundlich, dass da selbst die Expertin beim Finanzministerium in Thüringen durcheinanderkommt, mit dem was im Bundmodell gemacht wird (sofern der Journalist da nicht einfach mal wieder was falsch wiedergegeben hat)
        Man hätte vielleicht schon mit den Papiervordrucken mal Anwendertests machen sollen!

        Gruß
        Sepp
        Zuletzt geändert von Sepp; 14.07.2022, 11:50.

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