Hallo,
da hier sehr viele Anwender nicht mit der Fehlerfeldmarkierung von Mein ELSTER vertraut zu seien scheinen
und zudem scheinbar meinen, das Abschreiben der Daten aus dem Informationsschreiben würde für die komplette Grundsteuererklärung ausreichen,
hier ein wichtiger Hinweis:
Wenn die Fehlermeldung:
Die Angaben zum Flurstück
(Angaben in den Feldern
* Gemarkung
* Flurstück: Zähler
* Fläche in m²
* zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner)
sind unvollständig.
erscheint, dann sind die bisher eingegebenen Daten unvollständig.
Unvollständig heißt im Klartext: da FEHLT noch was.
Bezüglich der bisher angegebenen Werte beschwert sich diese Fehlermeldung nicht !!!
Meist liegt es weder an der Gemarkung, noch an Nenner des Flurstücks sondern
daran, dass der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil (in Prozent, anzugeben als BRUCHTEIL mit Zähler und Nenner) fehlt.
Die Begriffe "Zähler" und "Nenner" werden in der Grundsteuer an mehreren Stellen mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet.
Man muss dazu stets den weiteren Text beim Feld betrachten und den Begriff stets im Zusammenhang sehen.
Flurstück: Zähler und Flurstück:Nenner sind Begrifflichkeiten des Katasteramts. Das hat mit einem mathematischen Bruch nichts zu tun.
Bei einer Flurstücknummer 123/2
ist der Flurstück:Zähler die 123 (der Teil links vom "/", den man als auch Bruchstrich bezeichnet).
Der Flurstück:Nenner ist die 2 (der Teil rechts vom "/").
In einigen Fällen hat die Flurstücknummer keinen Nenner und lautet z.B. nur 123.
Dann gibt man ausschließlich den Flurstück:Zähler mit dieser 123 ein, der Flurstück:Nenner bleibt leer.
Beim zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil handelt es sich um denjenigen prozentualen Anteil vom Flurstück, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört.
Dieser Prozentanteil wird als Bruchteil mit Zähler und Nenner ausgedrückt. Dies ist ein mathematischer Bruch, so wie wir ihn in der Schule im Bruchrechnen gelernt haben.
Wenn zur wirtschaftlichen Einheit z.B. 50% des Flurstücks gehören, dann ist das 1/2, sprich Zähler 1, Nenner 2.
Zur Rotmarkierung potentieller Fehlerfelder:
Elster markiert hier immer alle von der Fehlermeldung beinhaltete Felder rot,
unabhängig davon ob diese richtig oder falsch sind (Markierung potentieller Fehlerfelder)
Die rote Markierung musst stets im Zusammenhang mit der Fehlermeldung gesehen werden.
Warum macht Mein ELSTER das so?
Nun, es gibt zwei Möglichkeiten die Angaben zu einem Flurstück zu korrigieren, welche korrekt ist, kann Mein ELSTER nicht wissen:
1) Eigentlich will man gar kein weiteres Flurstück erklären, man hat sich nur vertan. Dann erfolgt die Korrektur dadurch, dass alle Werte (die jetzt rot markiert sind)
wieder gelöscht werden müssen
2) der häufigere Fall: die Korrektur erfolgt durch die Ergänzung der fehlenden Angaben
Gruß
Sepp
da hier sehr viele Anwender nicht mit der Fehlerfeldmarkierung von Mein ELSTER vertraut zu seien scheinen
und zudem scheinbar meinen, das Abschreiben der Daten aus dem Informationsschreiben würde für die komplette Grundsteuererklärung ausreichen,
hier ein wichtiger Hinweis:
Wenn die Fehlermeldung:
Die Angaben zum Flurstück
(Angaben in den Feldern
* Gemarkung
* Flurstück: Zähler
* Fläche in m²
* zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner)
sind unvollständig.
erscheint, dann sind die bisher eingegebenen Daten unvollständig.
Unvollständig heißt im Klartext: da FEHLT noch was.
Bezüglich der bisher angegebenen Werte beschwert sich diese Fehlermeldung nicht !!!
Meist liegt es weder an der Gemarkung, noch an Nenner des Flurstücks sondern
daran, dass der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil (in Prozent, anzugeben als BRUCHTEIL mit Zähler und Nenner) fehlt.
Die Begriffe "Zähler" und "Nenner" werden in der Grundsteuer an mehreren Stellen mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet.
Man muss dazu stets den weiteren Text beim Feld betrachten und den Begriff stets im Zusammenhang sehen.
Flurstück: Zähler und Flurstück:Nenner sind Begrifflichkeiten des Katasteramts. Das hat mit einem mathematischen Bruch nichts zu tun.
Bei einer Flurstücknummer 123/2
ist der Flurstück:Zähler die 123 (der Teil links vom "/", den man als auch Bruchstrich bezeichnet).
Der Flurstück:Nenner ist die 2 (der Teil rechts vom "/").
In einigen Fällen hat die Flurstücknummer keinen Nenner und lautet z.B. nur 123.
Dann gibt man ausschließlich den Flurstück:Zähler mit dieser 123 ein, der Flurstück:Nenner bleibt leer.
Beim zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil handelt es sich um denjenigen prozentualen Anteil vom Flurstück, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört.
Dieser Prozentanteil wird als Bruchteil mit Zähler und Nenner ausgedrückt. Dies ist ein mathematischer Bruch, so wie wir ihn in der Schule im Bruchrechnen gelernt haben.
Wenn zur wirtschaftlichen Einheit z.B. 50% des Flurstücks gehören, dann ist das 1/2, sprich Zähler 1, Nenner 2.
Zur Rotmarkierung potentieller Fehlerfelder:
Elster markiert hier immer alle von der Fehlermeldung beinhaltete Felder rot,
unabhängig davon ob diese richtig oder falsch sind (Markierung potentieller Fehlerfelder)
Die rote Markierung musst stets im Zusammenhang mit der Fehlermeldung gesehen werden.
Warum macht Mein ELSTER das so?
Nun, es gibt zwei Möglichkeiten die Angaben zu einem Flurstück zu korrigieren, welche korrekt ist, kann Mein ELSTER nicht wissen:
1) Eigentlich will man gar kein weiteres Flurstück erklären, man hat sich nur vertan. Dann erfolgt die Korrektur dadurch, dass alle Werte (die jetzt rot markiert sind)
wieder gelöscht werden müssen
2) der häufigere Fall: die Korrektur erfolgt durch die Ergänzung der fehlenden Angaben
Gruß
Sepp