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Grundsteuer-Erbengemeinschaft welche Angaben ?

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    Grundsteuer-Erbengemeinschaft welche Angaben ?

    Hallo ich habe eine Frage. Ich wohne in Rheinland-Pfalz und besitze ein Zweifamilienhaus, wovon eine Wohnung vermietet ist und ich in der anderen Wohnung wohne. Nach dem Tod meines Mannes habe ich den Teil (50%) auf meine Tochter überschrieben und so steht es auch um Grundbuch und auf dem Erbschein. Bei der Grundsteuererklärung habe ich dann den Punkt Erbengemeinschaft angekreuzt und alle erforderlichen Daten von uns eingetragen. Wenn ich aber nun auf "Weiter" gehe, verlangt das System von eine(n) weiteren Erben/Erbin. Ich komme an dieser Stelle einfach nicht weiter. Muss ich vielleicht etwas anderes ankreuzen und nicht Erbengemeinschaft? Bin total verzweifelt. Kann mir da jemand helfen? Vielen Dank im voraus. C. Christine Görg

    #2
    Ich habe deine Frage in ein neues Thema extrahiert, mit dem ELSTER Anwenderforum hat die ja nichts zu tun.

    Nachfrage: Was heißt: 50% auf die Tochter überschrieben ? Ist die jetzt Miteigentümerin zu ein Halb oder habt ihr Wohnungseigentum daraus gemacht ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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