Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gewerbe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gewerbe

    Hallo liebes Forum,

    ich bin nun mittlerweile soweit, dass ich den Fragebogen zu meinem Gewerbe für die steuerliche Erfassung abgeben kann. Habe auch mit meinem Finanzamt gesprochen und meine, dass es soweit alles passt.

    Als Kleingewerbe, unter dem ich das Gewerbe definitiv erstmal laufen lassen möchte, habe ich zunächst die Beträge unterhalb der Grenze so gewählt, zumal ich nicht sicher bin, welche Einnahmen überhaupt über das Gewerbe entstehen werden.

    Nun komme ich aber zu meiner Frage, denn man kann (siehe Foto) ja auch Angaben zu nichtselbstständiger Tätigkeit machen, sprich dem Hauptberuf.
    MUSS ich das dort denn machen, wenn es um das Gewerbe geht? Zumal das würde ja die eigene Lohnsteuer betreffen und wäre ja artfremd zur Gewerbesteuer bzw. Einkommensteuer, die man für das Gewerbe später zahlen müsste.

    Ich bin mir da gerade nicht sicher.

    Danke vorab, sofern jemand Rat hat.

    Viele Grüße
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 1 Bilder

    #2
    Natürlich musst du Angaben zu deinen Einkünften und den Sonderausgaben machen, da geht es um die Festsetzung von eventuellen Vorauszahlungen

    auf die Einkommensteuer. Die Lohnsteuer ist ja auch nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, also keineswegs artfremd !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielleicht besteht ja das Missverständnis schon darin, dass Du das Gewerbe 'unter Kleingewerbe' laufen lassen willst. 'Kleingewerbe' gibt es im Steuerrecht nicht.

      Kommentar


        #4
        Wer einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bzw. Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit übermittelt, ist - neben der Einkommensteuererklärung - auch verpflichtet eine Gewinnermittlung, meistens Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG, elektronisch zu übermitteln.
        UStG § 2 Unternehmer, Unternehmen (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
        Angaben zu Nichtselbstständiger Tätigkeit werden nicht nur für einen angestellten Hauptberuf gemacht, sondern auch für eine nicht-selbstständige Tätigkeit, für die keine arbeitsvertraglichen Grundsätze gelten, z. B. im Dienst oder Auftrag einer anderen Person, vergleiche Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne (Lohn-)Steuerabzug (Anlage N Zeile 21) oder - im Fall von ehrenamtlicher Tätigkeit - Steuerfreie Einnahmen / Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26 EStG (Anlage N Zeile 27).
        Zitat von Streicher Beitrag anzeigen
        Als Kleingewerbe, unter dem ich das Gewerbe definitiv erstmal laufen lassen möchte, habe ich zunächst die Beträge unterhalb der Grenze so gewählt, zumal ich nicht sicher bin, welche Einnahmen überhaupt über das Gewerbe entstehen werden.
        Besteht die Absicht, (auf absehbare Zeit) einen Gewinn zu erzielen?
        • Wenn ja, dann ist der Fragebogen zu übermitteln.
        • Wenn nein, dann ist der Fragebogen nicht zu übermitteln, aber die (wohl dann nur gelegentlichen) Einnahmen (Liebhaberei?) in der Einkommensteuererklärung in der Anlage SO (Stichwort: Leistungen) zu erklären. (Die Anlage SO bewirkt, dass ein möglicher Verlust aus der Liebhaberei steuerlich nicht mit anderen Einkunftsarten verrechenbar ist.)
        Eine Aussage zur Umsatzsteuer ist in beiden Fällen auf der Rechnung oder dem Rechnungsbeleg (z. B. Quittung) zu treffen (Stichwort: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung > Verpflichtung zur Übermittlung der Umsatzsteuererklärung, auch wenn möglicherweise bei der Kleinunternehmerregelung auf diese Übermittlung verzichtet werden kann, wenn dies mit dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt - idealerweise schriftlich - geklärt wurde.)
        Zitat von Streicher Beitrag anzeigen
        Habe auch mit meinem Finanzamt gesprochen und meine, dass es soweit alles passt.
        Das Finanzamt kann und darf keine Hilfe oder Unterstützung zur Wahl der Einkunftsart anbieten, weil das Finanzamt nichts zur Absicht sagen kann.

        Kommentar

        Lädt...
        X