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Abruf Steuerbescheid bei Zusammenveranlagung

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    Abruf Steuerbescheid bei Zusammenveranlagung

    Hallo liebe Forum Community,

    wie kann man als Ehefrau den Einkommensteuerbescheid (Zusammenveranlagung) im eigenen Konto abrufen? Der Bescheid ist nur im Konto des Ehemann abrufbar (in dem die Einkommensteuererklärung gemacht wurde).
    Vielen Dank.


    #2
    Zitat von bobette Beitrag anzeigen
    wie kann man als Ehefrau den Einkommensteuerbescheid (Zusammenveranlagung) im eigenen Konto abrufen? Der Bescheid ist nur im Konto des Ehemann abrufbar (in dem die Einkommensteuererklärung gemacht wurde).
    ME gar nicht, unabhängig davon, ob es wirklich der Bescheid oder nur die Bescheiddaten sind.

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      #3
      Hallo,

      die Dokumente kommen immer in den Account mit dem die Erklärung eingereicht wurde (und das muss nicht einmal eine der steuerpflichtigen Personen sein). Ich wüßte nicht wie man das nachträglich ändern kann.

      Aber warum braucht man sowas überhaupt? Der Ehemann kann es doch abrufen ...

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Gleich ob verbindlicher Steuerbescheid oder auch Bescheid- und Vergleichsdaten, das sind doch alles downloadbare PDF-Dokumente.

        Die könnte ich meiner Ehefrau ausdrucken, wenn sie daran interessiert wäre, was sie aber nicht ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich schick sie meiner Frau über WhatsApp.

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            #6
            Ich schick sie meiner Frau über WhatsApp.
            Wäre ja auch eine Möglichkeit, ich weiß aber nicht, ob das wirklich sicher ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Nein, sicher ist das nicht. Jeder, der sich dafür interessiert, wie hoch unser Einkommen ist, kann jetzt rausfinden, dass es weder außergewöhnlich niedrig noch außergewöhnlich hoch ist. Das kann natürlich Ärger geben

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