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    Grundsteuer Formular

    Guten Abend,
    ich weiß nicht, was ich beim Grundsteuer Formular "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" unter Zeile 11 bei Zähler und Nenner eingeben soll (zur wirtschaftlicher Einheit gehörender Anteil).
    Ich bin alleinige Grundstückseigentümerin. Ist das dann jeweils 1 bei Zähler und bei Nenner?
    Danke für eure Antworten!
    Zuletzt geändert von citcat; 13.07.2022, 21:54.

    #2
    Dann ist 1/1 einzugeben

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Antwort!
      Okay, also wie genau schreibe ich das dann:

      Zähler 1/1
      Nenner 1/1

      oder

      Zähler 1
      Nenner 1

      ???

      Kommentar


        #4
        Die Zeile 11 hat doch nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun, da geht es um den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit.

        Bei einem Einfamilienhaus wäre Zähler und Nenner jeweils 1 zutreffend, bei Wohnungseigentum sicher nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Habe dasselbe Problem. Laut Notarvertrag gibt es nur eine Flurstücksnr. Nichts mit Zähler und Nenner. Was trage ich da ein, wenn das Flurstück z.B. 28 ist?

          Kommentar


            #6
            Was trage ich da ein, wenn das Flurstück z.B. 28 ist?
            Dann trägst du beim Zähler 28 ein und den Nenner lässt du leer.

            Und du hast nicht dasselbe Problem ! Deine Frage betrifft eine andere Zeile.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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