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FLUR wird in der Grundsteuerklärung angemahnt ( Baden Württemberg)

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    FLUR wird in der Grundsteuerklärung angemahnt ( Baden Württemberg)

    Ich erhalte diese Fehlermeldung - was kann ich tun bzw. was habe ich falsch gemacht.
    Für mein Flurstück in Freiburg gibt es keine Flur:

    Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.
    • Hauptvordruck (GW1)

    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Angaben zum Flurstück (Angaben in den Feldern Gemarkung, Flurstück: Zähler, Fläche in m², zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner) sind unvollständig.

    Die Angaben zum Flurstück (Angaben in den Feldern Gemarkung, Flurstück: Zähler, Fläche in m², zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner) sind unvollständig.
    • Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens


    #2
    Die Fehlermeldung betrifft nicht die fehlenden Angaben zur Flur, die es nicht in allen Bundesländern gibt,

    sondern die Zeile 11 im Hauptvordruck. Da muss der Anteil des Bewertungsobjekts (Wirtschaftliche Einheit) am Flurstück

    als Bruch angegeben werden. https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie 24.

      Ich bin alleiniger Eigentümer des Grundstückes .
      In Zeile 11 kommt als Kommentar ( und das verstehe ich nicht, was ich dann in Zeile 11 eintragen soll).

      Miteigentumsanteil laut Grundbuch: Zähler

      Geben Sie hier bitte den Zähler des Anteils an, zu welchem das Flurstück der wirtschaftlichen Einheit zuzuordnen ist (zum Beispiel „333,3300“ bei einem Miteigentumsanteil in Höhe von 333,33/10.000)
      Hinweis: Eine sich aus dem Miteigentumsanteil eventuell ergebende anteilige Fläche mit Nachkommastellen ist auf volle m² abzurunden.
      Die anteilige Fläche tragen Sie bitte in Zeile 3 der Anlage Grundstück (GW2) ein.

      Kommentar


        #4
        Ich bin alleiniger Eigentümer des Grundstückes .
        Danach wird in Zeile 11 aber nicht gefragt. Es geht hier darum, anzugeben, welchen Miteigentumsanteil das Bewertungsobjekt am Flurstück hat,

        auf dem es steht. Bei einem Einfamilienhaus wäre der Anteil 100%, also Zähler 1 und Nenner 1, bei Wohnungseigentum könnte das Beispiel aus der

        Hilfe zutreffend sein. Die persönlichen Eigentumsanteile gibt man in Zeile 51 des Hauptvordrucks an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Charlie24,

          vielen Dank, jetzt konnte ich die Erklärung vervollständigen und absenden.

          Viele Grüße.

          Kommentar

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