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Wohnungseigentümergemeinschaft = Bruchteilsgemeinschaft?

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    Wohnungseigentümergemeinschaft = Bruchteilsgemeinschaft?

    Ich habe mehrere Eigentumswohnungen, die in der üblichen Weise in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt sind, mit Miteigentumsanteilen.

    Bei der Grundsteuererklärung passt da für mich nur "Bruchteilsgemeinschaft".

    a) stimmt das - oder ist das irgendwas anderes?
    b) ich habe mal "Bruchteilsgemeinschaft" versucht - und da müsste ich dann wohl ALLE Eigentümer angeben - was ich natürlich nicht kann.
    Die Fehlermeldung dazu ist: "Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft müssen die Gemeinschaft und mindestens 2 Eigentümer vorhanden sein."

    Kann jemand weiterhelfen?

    Danke!

    #2
    Wahrscheinlich handelt es sich hier einfach um Dein Alleineigentum.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Wahrscheinlich handelt es sich hier einfach um Dein Alleineigentum.
      mit je einer Grundsteuererklärung pro Wohnung, weil jede Wohnung eine eigene wirtschaftliche Einheit darstellt.

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        #4
        Ok - d.h. ich muss "Einzeleigentum" angeben, richtig?

        Danke!

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          #5
          Ok - d.h. ich muss "Einzeleigentum" angeben, richtig?
          Die Auswahl heißt: 0Alleineigentum einer natürlichen Person, in Zeile 51 muss außerdem bei Zähler und Nenner jeweils 1 eingetragen werden
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die Auswahl heißt: 0Alleineigentum einer natürlichen Person, in Zeile 51 muss außerdem bei Zähler und Nenner jeweils 1 eingetragen werden
            Vielen Dank!!

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