Wohnungseigentümergemeinschaft = Bruchteilsgemeinschaft?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Arnd Schaff
    Neuer Benutzer
    • 14.07.2022
    • 10

    #1

    Wohnungseigentümergemeinschaft = Bruchteilsgemeinschaft?

    Ich habe mehrere Eigentumswohnungen, die in der üblichen Weise in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt sind, mit Miteigentumsanteilen.

    Bei der Grundsteuererklärung passt da für mich nur "Bruchteilsgemeinschaft".

    a) stimmt das - oder ist das irgendwas anderes?
    b) ich habe mal "Bruchteilsgemeinschaft" versucht - und da müsste ich dann wohl ALLE Eigentümer angeben - was ich natürlich nicht kann.
    Die Fehlermeldung dazu ist: "Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft müssen die Gemeinschaft und mindestens 2 Eigentümer vorhanden sein."

    Kann jemand weiterhelfen?

    Danke!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Wahrscheinlich handelt es sich hier einfach um Dein Alleineigentum.

    Kommentar

    • schachsommer12
      Erfahrener Benutzer
      • 13.09.2013
      • 101

      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Wahrscheinlich handelt es sich hier einfach um Dein Alleineigentum.
      mit je einer Grundsteuererklärung pro Wohnung, weil jede Wohnung eine eigene wirtschaftliche Einheit darstellt.

      Kommentar

      • Arnd Schaff
        Neuer Benutzer
        • 14.07.2022
        • 10

        #4
        Ok - d.h. ich muss "Einzeleigentum" angeben, richtig?

        Danke!

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          Ok - d.h. ich muss "Einzeleigentum" angeben, richtig?
          Die Auswahl heißt: 0Alleineigentum einer natürlichen Person, in Zeile 51 muss außerdem bei Zähler und Nenner jeweils 1 eingetragen werden
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Arnd Schaff
            Neuer Benutzer
            • 14.07.2022
            • 10

            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die Auswahl heißt: 0Alleineigentum einer natürlichen Person, in Zeile 51 muss außerdem bei Zähler und Nenner jeweils 1 eingetragen werden
            Vielen Dank!!

            Kommentar

            Lädt...