Wo gebe ich Umzugskosten an

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • coju
    Neuer Benutzer
    • 12.10.2008
    • 15

    #1

    Wo gebe ich Umzugskosten an

    Guten Tag,

    ich bin ratlos:

    Für die Steuererklärung 2021 möchte ich "einfach nur" meine Umzugkosten (nicht aus arbeitstechnischen Gründen) ansetzen.
    Das soll in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich sein, aber dort ist für mich nicht eindeutig ersichtlich, welche Zeile das denn sein soll.
    Habe es bei der Ziffer 3 probiert, dort wurde mir ein Fehler angezeigt :.."für jede Aufwendung die Beschreibung der Handwerkerleistung und die Höhe der in den Rechnungsbeträgen enthaltenen Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten sowie die darin enthaltene Umsatzsteuer angegeben werden ".

    Muß ich das aufschlüsseln? Und wenn ja , wo denn bloß ?

    Eine andere Stelle finde ich einfach nicht die komplette Umzugssumme einfach nur einzutragen.

    Kann mir bitte jemand einen Tipp geben ? Herzlichen Dank dafür schon mal im Voraus !

    Gruß
    coju
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Das sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Es sind nur die Lohnkosten, nicht Material etc. einzutragen. Das musst du der Rechnung entnehmen.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45933

      #3
      Bei einem Umzug können auch Handwerkerkosten anfallen, da sind dann der gesamte Rechnungsbetrag und die darin enthaltenen Arbeitskosten

      anzugeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • schachsommer12
        Erfahrener Benutzer
        • 13.09.2013
        • 101

        #4
        siehe BMF-Schreiben zum § 35a EStG

        Kommentar

        Lädt...