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Grundsteuer; Eigentumswohnung

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    Grundsteuer; Eigentumswohnung

    Ich habe eine Eigentumswohnung (Gebäude hat insgesamt 12 Einheiten). Ich habe Wohnungseigentum gewählt. Bin ich in diesem Fall "Alleineigentümer"? Oder was muss ich anklicken? Wenn ich etwas anderes angebe, muss ich mehrere Eigentümer angeben, die ich nicht kenne. Muss ich meinen Miteigentumsanteil bei Zähler/Nenner erfassen? Wenn ich dann im weiteren Verlauf die Qm der Wohnung angebe, kommt die Fehlermeldung, dass mein Miteigentumsanteil (Anteil an der Wohnfläche) nicht zum Anteil am Grundstück passt. Das ist aber m.E. logisch, da Miteigentumsanteil auf die Summe der Qm Wohnfläche geht und nicht auf die Grundstücksgröße.
    Wer hat damit schon Erfahrungen gesammelt. Danke für Hinweise.

    #2
    Die meisten deiner Fragen könnten leicht beantwortet werden, wenn du das Bundesland angegeben hättest, in dem die Wohnung liegt.

    Ich tippe mal, dass dieser Artikel passt: https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Wohnung liegt in Sachsen

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        #4
        Es wird bei Grund und Boden zunächst nach dem Miteigentumsanteil deiner ETW an den Flurstücken der Wohnanlage gefragt.

        Den m²-Wert muss man selbst ausrechnen. Der kann größer oder kleiner sein als die Wohnfläche deiner Wohnung.

        Entweder ist der m²-Wert in Zeile 4 GW2 falsch oder die Angaben in Zeile 11 GW1 sind unzutreffend oder sie fehlen ganz.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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