Hallo, die normale Erklärung zu Grundstück und Gebäude habe ich verstanden. Allerdings bleibt eine Sache für mich offen. Wenn ich zu meinem Grundstück mit Einfamilienhaus noch zwei weitere Grundstücke besitze, welche zur Landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet sind. Muss ich für diese Anlage der Land- und Forstwirtschaft eine separate Erklärung machen? Hatte schon probiert Die Anlagen GW1, GW2 und GW3 zusammen zu machen, da gibt es zum Schluss zur Prüfung immer eine Fehlermeldung. Sobald ich die Anlage GW3 entferne und anschließend auf "prüfen" klicke, sind keine Fehler mehr da. Wenn Sie mir da kurz weiterhelfen könnten wäre ich sehr dankbar! MfG Stefan
							
						
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Grundsteuer - Anlage Land-und Forstwirtschaft
				
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 Ja, diese sog. Stückländerei ist eine eigene wirtschaftliche Einheit, die gesondert erklärt werden muss. Dir rechnet zuMuss ich für diese Anlage der Land- und Forstwirtschaft eine separate Erklärung machen?
 
 Land- und Forstwirtschaft, dafür zahlst du Grundsteuer A und nicht Grundsteuer B. Es muss auch ein eigenes Aktenzeichen dafür geben.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Das eigene Aktenzeichen dafür gibt es. Muss ich für diese Erklärung die Anlage GW1 und GW3 machen?
 Hatte das schonmal gemacht und bei GW1 fast alles ausgelassen, außer den Ort wo das Grundstück liegt eingetragen, sowie den Eigentümer.
 Am Ende zur Prüfung kam dann "Es sind keine Fehler" als auch eine Meldung, das nicht alle Daten vollständig sind, ich aber dennoch versenden kann.
 Habe ja nur den Ort des Grundstückes angegeben, der Rest wurde nicht ausgefüllt, da es für die Grundstücke keine Straße gibt.(Ländereien)
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 Ja, Hauptvordruck GW1 und Anlage GW3. Letztere habe ich mir allerdings soeben erst angesehen, da meine Stückländerei in Bayern liegt.Muss ich für diese Erklärung die Anlage GW1 und GW3 machen?
 
 In der Hilfe zur Adresse (die auch gelesen werden darf) steht folgendes:
 
 Hinweis: Für einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen liegen grundsätzlich keine Adressdaten vor. In diesen Fällen tragen Sie bitte nur in das Feld „Ort“ die Gemeinde ein, in der sich das Flurstück befindet. Erstrecken sich die einzelnen land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen über mehrere Gemeinden, so tragen Sie bitte hier die Gemeinde ein, in der der flächenmäßig größte Teil liegt.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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