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Grundsteuer Saarland bebautes und unbebautes Flurstück bei gleicher Adresse

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    Grundsteuer Saarland bebautes und unbebautes Flurstück bei gleicher Adresse

    Hallo,

    unser Grundstück besteht unter einem Aktenzeichen aus zwei Flurstücken A+B
    • Flurstück A ist teils mit einem Einfamilienhaus bebaut, teils unbebaut. Der unbebaute Teil reicht in zwei weitere unterschiedliche Zonen für die Bodenrichtwerte (BRW) hinein. Es gibt also definierte, unbebaute Teilflächen und insgesamt 3 BRW.
    • Flurstück B (angrenzend) ist unbebaut und liegt in der gleichen Zone für BRW wie der bebaute Teil von Flurstück A.
    Im Hauptvordruck Zeile 4 'Art der wirtschaftlichen Einheit' lässt sich nur bebaut oder unbebaut anklicken.

    Fragen:
    1. Werden in unserem Fall beide Flurstücke zusammen in einem Formular eingetragen oder sind eher 2 bis 4 Formulare erforderlich?
    2. Bei verschiedenen Versuchen stoße ich immer wieder sinngemäß auf den folgenden Fehler: "Es wurde auf dem Hauptvordruck (Gemarkung bzw. Flurstück) kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich 'Angaben zu Grund- und Boden' erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist."
    Leider sind alle Hinweise in der Hilfe zu meinem Fall nicht zielführend. Daher würde ich mich sehr über eine Anregung freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    saarloop

    #2
    Bei drei Bodenrichtwertzonen funktioniert das nicht wirklich, weil in der Anlage Grundstück nicht mehr als 2 Bodenrichtwerte erfasst werden können.

    Bei drei oder mehr unterschiedlichen Bodenrichtwerten soll man laut Hilfe im Formular für BW wie folgt vorgehen::

    Sofern die Flächen eines oder mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit ausnahmsweise in mehr als zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen, tragen Sie bitte in Zeile 4 bei der ersten Fläche die Summe der Teilflächen sowie einen der zutreffenden Bodenrichtwerte ein. Bitte führen Sie in diesem Fall zusätzlich in Zeile 30 (Ergänzende Angaben) der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW1) die anteiligen Flächen und Bodenrichtwerte auf (z.B. „400 m² x 400 €/m², 150 m² x 350 €/m², 50 m² x 50 €/m²“).
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für den entscheidenden Tip! Mit Ihrem Ansatz konnte ich durch weiteres Kombinieren letztlich alle Fehlermeldungen beseitigen.

      Vielleicht fällt dem ein oder anderen in ähnlichen Fällen auch eine Lösung seines Problems ein, obwohl ich nicht sicher bin, alles richtig gemacht zu haben. Daher möchte ich meine Vorgehensweise kurz skizzieren.

      GW1 §1 Zeile 4: Die beiden Flurstücke habe ich unter dem gemeinsamen Aktenzeichen in einem Antrag zusammengefasst und als 'Art der wirtschaftlichen Einheit' "bebautes Grundstück" angegeben (obwohl ein Flurstück nicht bebaut ist und das andere nur teilweise!)
      GW1 $1 Zeile 4: Flurstück A habe ich mit der Gesamtfläche angegeben (obwohl nur teils bebaut)
      GW1 §3 Zeile 11: 'zur wirtschaftlichen Einheit gehörend' bei Flurstück A Zähler 1 / Nenner 1 und 'Enthalten in Anlage Grundstück Zeile 4' Erste Fläche (Schlüsselwert: 1) eingegeben
      GW1 §3 Zeile 11: 'zur wirtschaftlichen Einheit gehörend' bei Flurstück B Zähler 1 / Nenner 1 und 'Enthalten in Anlage Grundstück Zeile 4' Zweite Fläche (Schlüsselwert: 2) eingegeben
      GW1 §6 Zeile 30: 'Ergänzende Angaben" Häkchen gesetzt und im Textfeld den Ø BRW für Flurstück A ermittelt (alles hintereinander, da ein Zeilensprung nicht akzeptiert wird)
      GW2 §1 Zeile 3: Grundstücksart: Einfamilienhaus
      GW2 §4 Zeile 1+2: Angaben zum Grund und Boden: Flurstück A Fläche und Ø BRW eingetragen; Flurstück B Fläche und Original-BRW eingetragen. Damit waren die max. zwei Eingabemöglichkeiten erschöpft.
      GW2 §5: Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert alle Informationen (Baujahr, Wohnfläche ...) ergänzt.

      Anschließend hat die Prüfung ohne Fehlermeldung stattgefunden. Es blieb lediglich der orange Hinweis:
      Sie haben ergänzende Angaben eingetragen, die das Finanzamt prüfen wird. Diese Eintragung ist nur zu machen, wenn über die Angaben im Formular hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen. Falls Sie lediglich Belege oder Aufstellungen zu Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einreichen wollen, machen Sie hier bitte keine Angaben.

      Die in meinem Fall wichtigen Eintragungen habe ich blau markiert.
      Nochmals vielen Dank für die Mithilfe.

      Ich wünsche allen noch einen schönen Tag
      saarloop

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