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Grundsteuererklärung Zeile 51:Anteil am Grundstück/Betrieb der Land-u.Forstwirtschaft

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    Grundsteuererklärung Zeile 51:Anteil am Grundstück/Betrieb der Land-u.Forstwirtschaft

    Hallo zusammen,

    wir sind überfragt, was man in Zeile 51 eintragen muss... Haus & Grundstück gehört zu 6/10 der Ehefrau und zu 4/10 dem Ehemann. Was trägt man nun jeweils bei der Ehefrau und beim Ehemann bei Zähler und Nenner ein in Zeile 51 ???

    Bundesland ist NRW.

    Wir danken recht herzlich.

    Viele Grüße :-)

    #2
    Das wäre für mich 6 10 und 4 10.

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      #3
      Das wäre für mich 6 10 und 4 10.
      Richtig ! Man könnte aber auch bei der Ehefrau 3 als Zähler und 5 als Nenner angeben und beim Ehemann dann 2 und 5
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen lieben Dank euch beiden :-)

        Kommentar


          #5
          Was soll ich in Zeile 51 (Anteil an Grundstueck) als Zaehler und Nenner eintragen.? Ich bin ALLEINIGER Eigentuemer eines EINFAMILIENHAUSES..
          Danke in Vorhinein Rudolf

          Kommentar


            #6
            Ich bin ALLEINIGER Eigentuemer eines EINFAMILIENHAUSES..
            1 und 1, was sonst ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              ich hätte hier einen klein wenig größeren Anspruch an eure Rechenkünste und Fachwissen zum Eintrag in Zeile 51. Mal sehen, ob ich das richtig entkniffelt habe....

              Meine Eltern, verheiratet, waren vor dem Tod meines Vaters zu 1/2 im Grundbuch als Eigentümer eingetragen:

              2.1 Vater Anteil 1/2
              2.2 Mutter Anteil 1/2

              Nach dem Tod wurde im GrundBuch 2.1 und 2.2 gelöscht und das neu eingetragen:

              ***********
              3.1 Mutter zu 1/2 Anteile
              3.2.1 Mutter
              3.2.2 Kind 1
              3.2.3 Kind 2
              3.2.4 Kind 3
              3.2.5 Kind 4
              Zu 3.2.1 bis 3.2.5: zu 1/2 Anteil in Erbengemeinschaft

              Grundlage der Eintragung:
              "Den 1/2 Anteil des 2.1 umgeschrieben auf 3.2.1-3.2.5 auf Grund Erbschein vom xx. Xx. Xx Nr xy und im übrigen
              ohne Eigentumswechsel eingetragen am xx. Xx. Xxxx"
              ***********

              Erbschein besagt:
              Zu 1/2 Anteil - Ehefrau (Mutter)
              Zu je 1/8 Anteil - seine Kinder (4 Stück)

              Also ganz normale Erbfolge ohne Kopfschmerzen ohne Testament
              +++++++++++++++++

              Ich habe dieses Ergebnis raus:
              Mutter: 1/2 + 1/4 = 3/4 ( oder 12/16) Anteile
              Kinder je: 1/16 Anteile

              Also auch so pro Person eintragen in Zeile 51.

              Ware super, wenn es mir jemand bestätigen könnte, oder ob ich auf dem Holzweg bin.

              Vielen lieben Dank.

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                #8
                Also auch so pro Person eintragen in Zeile 51.
                Ich plädiere dafür, die Mutter in diesen Fällen 2-mal zu erfassen, das zweite Mal ohne die persönliche ID.

                Sie ist ja Mitglied der Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft, da hat man keinen Miteigentumsanteil.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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