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Grundsteuer- Eigentumsverhältnis

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    Grundsteuer- Eigentumsverhältnis

    Hallo,

    Ich habe in München eine Eigentumswohnung. Auf dem Flurstück sind zwei Wohnblöcke mit insgesamt 48 Wohnungen. Eine Wohnung davon gehört mir alleine.

    Ist als Antwort auf die Frage (Punkt 11) bzgl. Eigentumsverhältnis die 0 = Alleineigentum einer natürlichen Person richtig?

    Danke
    Jan


    #2
    Korrekt, weil die Wohnung eine eigene wirtschaftliche Einheit (zu Wohnzwecken, ggf. verbunden mit einem TG-Stellplatz auf demselben Grundstück) darstellt. Wären die zwei Wohnblöcke beispielsweise eine gewerblich genutzte Hotelanlage eines einzelnen Unternehmers, dann wärs was anderes.
    Zuletzt geändert von schachsommer12; 14.07.2022, 23:27.

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      #3
      Davon geh ich stark aus.

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