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Grundsteuer für Niedersachsen - 3 - Angaben zu Eigentümer/innen

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    Grundsteuer für Niedersachsen - 3 - Angaben zu Eigentümer/innen

    Hallo alle zusammen,

    ich besitze eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
    5 Eingänge.
    Jeder Eingang ca. 10 bis 12 Wohnungen.

    Meine Frage zu dem Formular:

    Grundsteuer für Niedersachsen - 3 - Angaben zu Eigentümer/innen


    Keine Angabe

    0 Alleineigentum einer natürlichen Person

    1 Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

    2 Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person

    3 Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person

    4 Ehegatten / eingetragene Lebenspartner

    5 Erbengemeinschaft

    6 Bruchteilsgemeinschaft

    7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen

    8 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen

    9 andere Grundstücksgemeinschaft


    Was muss ich eintragen?
    Ich Frage, weil aus meiner Sicht folgender Punkt zutrifft: "7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen"

    Möchte mich vergewissern ob das stimmt.

    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 1 Bilder

    #2
    Deine Wohnung ist die wirtschaftliche Einheit, um die es geht. Wenn die dir allein gehört, ist es dein Alleineigentum. Siehe bisherige Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheide.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      vielen Dank für die Antwort.

      ich habe doch geschrieben: Ich besitze eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.

      Und meine Frage ist, welche Nummer muss ich ankreuzen/auswählen?

      Kommentar


        #4
        Naja, aber jetzt: 0 Alleineigentum einer natürlichen Person. Da gibt es doch gar keine Alternative.

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank für die Antwort.

          Wie gesagt es kommen zwei mögliche Antworten in Frage:

          0 Alleineigentum einer natürlichen Person
          und
          7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen

          jetzt habe ich in einem anderem Forum gelesen:
          https://www.vermieter-forum.com/thre...nschaft.27874/

          Also trifft die "0 Alleineigentum einer natürlichen Person" zu und du hast es bestätigt.

          Dann wird das wohl so sein.

          Kommentar


            #6
            Die 7 kann nicht in Frage kommen, da Du eine ETW hast und Du Alleineigentümer dieser ETW bist. Eine ETW ist bewertungsrechtlich ein eigenes Grundstück abweichend vom üblichen Sprachgebrauch.

            Wenn das ganze Haus bewertungsrechtlich ein Grundstück wäre, dann hättest Du mit der Grundstücksgemeinschaft zwar Recht, das wäre dann aber eine Grundstücksgemeinschaft in Form des gesamten gebäudes und Du dürftest Dich mit Deinen Miteigentümern auseinandersetzen, wer denn nun für das Gebäude für Alle die eine gemeinsame Grundsteuererklärung abgeben soll, die dann alle 35.747 Wohnungen des Gebäudes mitumfassen würde :-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Die 7 kann nicht in Frage kommen, da Du eine ETW hast und Du Alleineigentümer dieser ETW bist. Eine ETW ist bewertungsrechtlich ein eigenes Grundstück abweichend vom üblichen Sprachgebrauch.

              Wenn das ganze Haus bewertungsrechtlich ein Grundstück wäre, dann hättest Du mit der Grundstücksgemeinschaft zwar Recht, das wäre dann aber eine Grundstücksgemeinschaft in Form des gesamten gebäudes und Du dürftest Dich mit Deinen Miteigentümern auseinandersetzen, wer denn nun für das Gebäude für Alle die eine gemeinsame Grundsteuererklärung abgeben soll, die dann alle 35.747 Wohnungen des Gebäudes mitumfassen würde :-)
              Es dürfte wohl nicht Grundstück heißen, sondern wirtschaftliche Einheit.

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                #8
                Völlig richtig. Aber damit wäre das für den normalen Sprachgebrauch ja noch weiter weg von dem, um das es geht. Denn auch das ganz normale EFH ist eine wirtschaftliche Einheit.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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