Grundsteuererklärung Fehlerkorrektur nach Übermittlung
Wie ist eine Korrektur von Fehlern vorgesehen, z.B. wenn nach der Übermittlung ein Fehler entdeckt wird. Hat da jemand Info´s?
Wie ist eine Korrektur von Fehlern vorgesehen, z.B. wenn nach der Übermittlung ein Fehler entdeckt wird. Hat da jemand Info´s?
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