Übermittelte Erklärung korrigieren ?

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  • RainerW
    Neuer Benutzer
    • 12.11.2006
    • 5

    #1

    Übermittelte Erklärung korrigieren ?

    Grundsteuererklärung Fehlerkorrektur nach Übermittlung

    Wie ist eine Korrektur von Fehlern vorgesehen, z.B. wenn nach der Übermittlung ein Fehler entdeckt wird. Hat da jemand Info´s?
    Zuletzt geändert von Charlie24; 15.07.2022, 09:46.
  • schachsommer12
    Erfahrener Benutzer
    • 13.09.2013
    • 101

    #2
    Eine erfolgte Übermittlung bleibt unverändert übermittelt. Einfach das entsprechende Formular Grundsteuer nochmal neu aufrufen und die übermittelten Daten übernehmen.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45930

      #3
      ... und die übermittelten Daten übernehmen.
      Dann korrigieren, den neuen Entwurf speichern und erneut übermitteln. Die Daten der fehlerhaften ersten Erklärung unter Übermittelte Formulare löschen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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