Mehrere Grundstücke: teilweise bewohnt, teilweise nur Zuwege

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Elsterfrage22
    Neuer Benutzer
    • 15.07.2022
    • 4

    #1

    Mehrere Grundstücke: teilweise bewohnt, teilweise nur Zuwege


    Wir haben mehrere Grundstücke.


    Grundstück 1: Haus

    Grundstück 2: Garage

    Grundstücke 3 bis 10: Ist ein Zuweg hinter den Gärten, hier ist nur 1/9 in unserem Besitz.

    Grundstücke 11 bis 16: Ist ein Zuweg vor den Häusern, hier ist nur 1/6 in unserem Besitz.




    Im Hauptvordruck GW1 kann ich so weit alles eintragen.

    Bei Anlage GW2 kann ich allerdings für die Grundstücke 3 bis 16 keine Möglichkeit finden, die einzutragen.

    Wie ist hier die richtige Vorgehensweise?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    In GW2 sind in Zeile 4 nur die rechnerisch ermittelten m²-Anteile einzutragen. Falls alle den gleichen Bodenrichtwert haben,

    ist das nur ein einziger Wert. Die hier veröffentlichte Tabelle zeigt beispielhaft, wie man rechnen muss:

    Vorbemerkung: Das Forum hier nennt sich ELSTERFORUM, die vollständige Bezeichnung ist allerdings ELSTER Anwenderforum. Ich bitte, das wörtlich zu verstehen. Hier helfen sich Anwender gegenseitig bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung. Es geht nicht um Steuerberatung, die ist in Deutschland nur den im Steuerberatungsgesetz
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Elsterfrage22
      Neuer Benutzer
      • 15.07.2022
      • 4

      #3
      Aber vorher wähle ich doch bei Zeile 1 "Angaben zur Grundstücksart" "Einfamilienhaus" aus. Dann später unter Zeile 4 dann zusammengefasst alles Weitere ergibt doch gar keinen Sinn.

      Kommentar

      • Elsterfrage22
        Neuer Benutzer
        • 15.07.2022
        • 4

        #4
        Vor allem, wenn ich teilweise nur 1/6 bzw. 1/9 besitze. Wie soll das dann noch zugeordnet werden können?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          Wenn du außer deinem Einfamilienhausgrundstück (Zeile 11 HV: 1 und 1) noch Anteile an Grundstücken hast, die der wirtschaftlichen Einheit

          Einfamilienhaus zuzurechnen, wie z. B. ein Privatweg, ist es doch kein Problem, auch diese Flurstücke im Hauptvordruck (HV) zu erfassen

          und in Zeile 11 HV bei Zähler und Nenner 1 und 6 oder 1 und 9 anzugeben. Die rechnerischen m²-Anteile sind doch leicht berechenbar.

          Den auf volle m² abgerundeten Gesamtwert trägst du in Zeile 4 der Anlage Grundstück ein. wo ist das Problem ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Elsterfrage22
            Neuer Benutzer
            • 15.07.2022
            • 4

            #6
            Hey, vielen Dank für deine Antwort.
            Ja, genau im HW habe ich alle fein säuberlich eingetragen.
            Die rechnerischen m2-Anteile habe ich dann auch selbst errechnet und eingetragen.
            Dass ich dies händisch machen muss, war mir nicht klar, ich bin davon ausgegangen, Elster erkennt das automatisiert und habe daher die vollen qm eingetragen, nicht nur meinen rechnerischen Anteil.
            Danke für den Hinweis.

            Wenn ich nun aber mit der qm Zahl spiele, erkennt es Elster nicht als Fehler. Na ja, warum da keine Logik hinter ist...

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45928

              #7
              Wenn ich nun aber mit der qm Zahl spiele, erkennt es Elster nicht als Fehler. Na ja, warum da keine Logik hinter ist...
              Es werden Abweichungen von + / - 1 m² toleriert.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...