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Grundsteuer Hamburg: Haus auf nach WEG geteiltem Grundstück

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    Grundsteuer Hamburg: Haus auf nach WEG geteiltem Grundstück

    Hallo zusammen,

    ich habe mich mit voller Motivation an unsere Grundsteuerklärung gemacht und bin jetzt schon wieder genervt von dem Aufbau und den Beschreibungen der Formulare. :-/ Vielleicht aber könnt ihr mir helfen.

    1300qm Grundstück nach WEG geteilt. Laut Teilungserklärung Aufteilung des Grundstücks (Sondernutzungsrecht) 600qm wir (ich und meine Frau), 700qm Nachbar. Die Häuser sind jeweils Sondereigentum. Anteile an dem Grundstück laut Teilungserklärung jedoch 50:50. Für jeden Anteil gibt es ein eigenes Grundbuchblatt.

    Jetzt habe ich schon verstanden, dass als Wirtschaftliche Einheit nicht das Gesamtgrundstück anzusehen ist, sondern der Nachbar und wir jeweils getrennt.

    In der Anlage "Anlage Grundstück (HmbGrSt 2)" unter 1 "Gemarkung / Flurstück des Grundvermögens" Punkt 4habe ich daher 600 qm angegeben. Jetzt ist nur die Frage was unter 6 "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler(X,XXXXX), Nenner" einzutragen ist. Ist dies 1/2 oder 600/1300 oder doch 1/1? In den ersten beiden Fällen verstehe ich dann jedoch nicht, wieso ich unter 4 die 600 qm und nicht die 1300 qm angeben muss.

    Danke für eure Tipps!

    Viele Grüße
    Christian

    #2
    Beim Flurstück musst du m. E. die Gesamtfläche von 1300 m² eintragen In Zeile 6 könnte man jetzt darüber streiten, ob nach Grundbuch oder nach

    Sondernutzungsrecht aufgeteilt werden muss. Ich tendiere zu letzterem, weil im Steuerrecht auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen ist.

    Wir machen hier aber keine Steuerberatung !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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