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Eigentumsverhältnisse Elster Grundsteuerfeststellung

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    Eigentumsverhältnisse Elster Grundsteuerfeststellung

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    Hallo ich stehe auf dem Schlauch was muss denn hier angegeben werden wenn man nur eine ETW in einer WEG besitzt. Es wird immer von den Eigentümer des Grundstücks geredet das wäre ja dann eine WEG das finde ich aber gar nicht in der Auswahl.. wenn ich Alleiniger Eigentümer angebe wäre es ja nur auf die Wohnung bezogen.. bin jetzt unsicher was genau hier abgefragt ist und wo ich dann die WEG verorte.
    Beginnzeit
    15.07.2022
    Endzeit
    15.07.2022

    #2
    Hallo ich stehe auf dem Schlauch was muss denn hier angegeben werden wenn man nur eine ETW in einer WEG besitzt. Es wird immer von den Eigentümer des Grundstücks geredet das wäre ja dann eine WEG das finde ich aber gar nicht in der Auswahl.. wenn ich Alleiniger Eigentümer angebe wäre es ja nur auf die Wohnung bezogen.. bin jetzt unsicher was genau hier abgefragt ist und wo ich dann die WEG verorte.

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      #3
      Die wirtschaftliche Einheit sind deine Eigentumswohnung verbunden mit dem Miteigentumsanteil an den Flurstücken der Wohnanlage.

      Da bist du Alleineigentümer. Mit dem Begriff Grundstück ist dein rechnerischer m²-Anteil an den Flurstücken gemeint.

      Bitte bei Fragen zur Grundsteuererklärung immer das Bundesland angeben !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Wer eine Wohnung nur besitzt (z. B. Mieter), müsste noch keine Grundsteuererklärung abgeben, weil das nur für das Eigentum bzw. den Eigentümer gilt, aber das Eigentumsverhältnis Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wäre dann richtig, wenn die WEG die Wohnung gemeinsam gekauft hat.
        Zitat von TanjaHausL Beitrag anzeigen
        Es wird immer von den Eigentümer des Grundstücks geredet das wäre ja dann eine WEG das finde ich aber gar nicht in der Auswahl.. wenn ich Alleiniger Eigentümer angebe wäre es ja nur auf die Wohnung bezogen.. bin jetzt unsicher was genau hier abgefragt ist und wo ich dann die WEG verorte.
        Eine Gemeinschaft, die Grundstückseigentümer ist, nennt sich Bruchteilsgemeinschaft (BTG).

        Es wird jedenfalls im weiteren Verlauf und hinsichtlich des bebauten oder unbebauten Grund und Bodens nach der gesamten Grundfläche gefragt und dabei auch nach dem Miteigentumsanteil (MEA); bei Alleineigentum mit Zähler und Nenner 1:1. Erst danach folgt dann die Angabe der Wohn- und Nutzfläche(n).

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