Bayern Grundsteuer Wohnung & Tiefgarage in zwei Grundbuchblättern und einem Flurstück

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  • LandiNik
    Neuer Benutzer
    • 15.07.2022
    • 1

    #1

    Bayern Grundsteuer Wohnung & Tiefgarage in zwei Grundbuchblättern und einem Flurstück

    Ich habe bei einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen ein Problem mit der Angabe von Wohnung (laut Vertrag 7/1000) und Tiefgarage (45/1000) auf DEMSELBEN Flurstück (Größe 9400 m2). Wohnung und Tiefgarage sind auf unterschiedlichen Grundbuchblättern. Tiefgarage <50 m2.

    wenn ich nun beides getrennt voneinander angebe, berechnet das System eine Gesamtgrösse des Grundstücks von 18800 m2. Aber reell ist das Grundstück ja nur 9400 groß. Zusammenzählen (also 7 plus 45/1000 = 52/1000) scheint mir auch unlogisch, da die Wohnung doch nicht weniger (7/1000) als die Garage (45/1000) sein kann. Unter den Tisch fallen lassen kann ich die Garage aber nun ja auch nicht einfach. Was tun?

    kann mir bitte jemand einen Tipp geben, wo mein Denkfehler ist? Vielen Dank!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Du kannst das Flurstück schon zweimal erfassen, das ist nicht weiter schlimm. Falls deswegen eine Option wegen mehr als 10.000 m² Flurstücksfläche

    angeboten wird, ignorierst du das. Dass dein Miteigentumsanteil bei der Tiefgarage angeblich höher ist als bei der Wohnung, kommt mir seltsam vor.

    Dieser Beitrag hier befasst sich mit den Formularen, die für die Bundesländer Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen veröffentlicht wurden. Eigentlich wollte ich dafür keinen ausführlichen Artikel verfassen, denn diese Formulare sind wesentlich weniger fehleranfällig, weil die Angaben zu den Flurstücken, die ganz oder
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • XaverWdg
      Erfahrener Benutzer
      • 18.02.2017
      • 1048

      #3
      Das Grundbuchblatt kann auch weggelassen werden.

      Kommentar

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