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Grundsteuer, Brandenburg, Fehler lassen sich nicht beheben

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    Grundsteuer, Brandenburg, Fehler lassen sich nicht beheben

    Hallo. (Ich hoffe in dem Bereich bin ich richtig?)

    Folgendes Problem: Ich möchte die Erklärung für die Grundsteuer abgeben, aber ich bekomme die Fehler nicht weg und kann damit das Formular nicht abschicken.

    Das Grundstück ist ein "Erholungsgrundstück mit Gebäude" und es ist ein Gebäude darauf welches nun zum Teil als Bungalow genutzt wird. Das Gebäude ist ein ehemaliger Stall und nur zu ca. 1/4, privat, als eben dieser Bungalow ausgebaut.

    Folgende Fehler:
    Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.

    Mögliche Fehlerquellen
    • Anlage Grundstück (GW2)
      Anlage Grundstück (GW2) / 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert / Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert (1. Eintrag)
    Anlage Grundstück (GW2) / 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert

    Was ist nun die richtige Grundstücksart? Ich habe jetzt "Einfamilienhaus" (?), Bezugsfertigkeit und Baujahr kann ich gar nicht benennen (unbekannt) . Wohn- und Nutzfläche sind ca. 70m² - in einer (1) Wohung, das habe ich so angegeben - trotzdem rot. Jetzt soll ich Angaben zum Nichtwohngrundstück-Sachwert machen... Insgesamt habe ich den Eindruck, dass ich da einen Denkfehler habe - und wäre für Hinweise dankbar.

    Liebe Grüße
    Carsten

    #2
    "Das Gebäude ist ein ehemaliger Stall" klingt nach: Anlage Grundstück (GW2) > Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert (1. Eintrag) > 1 - Allgemeine Angaben.
    Das Gebäude war vor 1949 erstmalig bezugsfertig.
    Bei Bezugsfertigkeit ab 1949: Baujahr des Gebäudes (Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit)(JJJJ)
    Es erfolgte eine Kernsanierung, die abgeschlossen wurde im Jahr(JJJJ)
    Es besteht eine Abbruchverpflichtung im Jahr
    Wieso ist das Grundstück ein "Erholungsgrundstück mit Gebäude"? Ein Bungalow klingt nach einem Geschäftsgrundstück, wenn es als Ferienwohnung o. ä. vermietet wird.
    Geschäftsgrundstück:
    Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die
    • zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und
    • nicht Teileigentum sind.
    Allerdings deutet zusätzlich "und nur zu ca. 1/4, privat" auf ein gemischt genutztes Grundstück hin.
    Gemischt genutztes Grundstück:

    Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die
    • teilweise zu Wohnzwecken und teilweise zu anderen Zwecken (zum Beispiel eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken) genutzt werden und
    • nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind.

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      #3
      Betrieblich wird es nach dem Eingangsbeitrag offensichtlich nicht genutzt. Es ist ja nur ein Teil des ehem. Stallgebäudes für Wohnzwecke um- bzw.

      ausgebaut worden, der Rest wird praktisch überhaupt nicht genutzt. Wenn man die Hilfetexte bei den Angaben zur Grundstücksart liest,

      würde ich ebenfalls zu gemischt genutztes Grundstück tendieren, sonstiges bebautes Grundstück passt ja nach den Erläuterungen auch nicht.


      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo und danke vorab.
        Zur Verdeutlichung:
        Es ist ein Grundstück was vorrangig als Garten nutzen.Wir wohnen wo anders.
        Dort ist u.a. ein ca. 40m langer Stall etwa auf 15m Länge als Bungalow (zur eigenen Nutzung) ausgebaut.
        Der Rest ist sozusagen Schuppen. Zudem gibt es noch einen Unterstand, das ist aber eben nur ein Dach auf Pfosten.
        Und bei "GW2" ist noch die Frage; was gebe ich ein, wenn ich diese Daten nicht wirklich kenne - ich könnte nur raten.

        Für weitere Hinweise und Gedanken bin ich dankbar.
        Zuletzt geändert von Carsten_Berlin; 15.07.2022, 17:18.

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          #5
          Kaufvertrag, Bauantrag, Baugenehmigung gibt's nicht (mehr)? Gut, in Bezug auf die Wohn- und/oder Nutzfläche gäbe es noch selbst nachmessen nach der Wohnflächenverordnung.

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            #6
            Zitat von schachsommer12 Beitrag anzeigen
            Kaufvertrag, Bauantrag, Baugenehmigung gibt's nicht (mehr)? Gut, in Bezug auf die Wohn- und/oder Nutzfläche gäbe es noch selbst nachmessen nach der Wohnflächenverordnung.
            Im Kaufvertrag und Grundbuch steht: Gebäude- und Freifläche. Einen Bauantrag o.ä.gibt es nicht mehr, denn das war weit in der DDR Zeit und zuerst ein Kälberstall, dann ein Holzwerk... Die Fläche kann ich schon beziffern. Also die Gebäudefläche und die darin ausgebaute Fläche.
            Jetzt habe ich folgendes:




            Art des Grundstücks: „gemischt genutztes Grundstück“

            Allgemeine Angaben: „Bezugsfertig 1970“

            Zeile 9 ist leer, weil gibt es nicht.

            Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen Wohnungen mit einer Flache bis 100m² : (70m²) Anzahl der Wohnungen (1). Den Rest hab' ich leer.

            Dann Gebäudeart: "Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)"

            Lageplannummer: hab ich nicht. (leer)

            Baujahr 1970 (ca.), Bruttofläche habe ich 200m² (Stall komplett)
            Fehler:
            • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."
            Langsam bin ich am Verzweifeln.
            Zuletzt geändert von Carsten_Berlin; 15.07.2022, 18:37.

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              #7
              Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."
              Was man anscheinend nicht darf. Ich muss da jetzt auch erst in der Hilfe oder/und im Bewertungsrecht nachsehen, was dann gilt.

              Vermutlich muss dann alles unter Sachwert erklärt werden, aber ich weiß es nicht. Ich kenne bisher nur die Regelungen in Bayern.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                ...Ich muss da jetzt auch erst in der Hilfe oder/und im Bewertungsrecht nachsehen, was dann gilt...
                Ich bin absoluter Laie und habe keinen Plan was ich da tue.
                (Ich beantworte brav die Fragen nacheinander.)
                Wahrscheinlich lösche ich jetzt einfach alles und beginne nochmal von Vorne.

                Aber, wenn Du mir einen Tipp geben kannst - nehme ich den sehr gerne! Vielen Dank vorab.

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                  #9
                  muss dann alles unter Sachwert erklärt werden
                  Meiner Meinung nach muss man in der Anlage Grundstück unter Nichtwohngrundstücke zum Sachwert zuerst

                  Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) auswählen und dann das Baujahr und die Bruttogrundfläche eintragen.

                  Was unter Bruttogrundfläche zu verstehen ist und wie man die ermittelt, wird in der Hilfe beschrieben. Maßgeblich sind da Außenmaße und Geschosszahlen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Herzlichen Dank. Ich beginne jetzt nochmal von Vorne und beachte Deinen Hinweis.

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                      #11
                      Zitat von Carsten_Berlin Beitrag anzeigen
                      Es ist ein Grundstück was vorrangig als Garten nutzen. Wir wohnen wo anders. Dort ist u.a. ein ca. 40m langer Stall etwa auf 15m Länge als Bungalow (zur eigenen Nutzung) ausgebaut. Der Rest ist sozusagen Schuppen. Zudem gibt es noch einen Unterstand, das ist aber eben nur ein Dach auf Pfosten.
                      Das würde aber bedeuten, dass es eigentlich weder ein Geschäftsgrundstück noch ein Gemischt genutztes Grundstück, sondern ein Sonstiges bebautes Grundstück ist, wenn oder weil es nur zur eigenen Nutzung bestimmt ist und nicht (teilweise) vermietet sowie auch nicht (regelmäßig) bewohnt wird, sondern nur zum Freizeitaufenthalt dient. Etwas, das nur zur eigenen Nutzung dient, kann eigentlich keinen Ertrag generieren.
                      BewG § 78 Grundstückswert Der Grundstückswert umfaßt den Bodenwert, den Gebäudewert und den Wert der Außenanlagen. Er ergibt sich durch Anwendung eines Vervielfältigers (§ 80) auf die Jahresrohmiete (§ 79) unter Berücksichtigung der §§ 81 und 82.
                      BewG § 79 Jahresrohmiete (1) Jahresrohmiete ist das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Benutzung des Grundstücks auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben.

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                        #12
                        Zudem gibt es noch einen Unterstand, das ist aber eben nur ein Dach auf Pfosten.
                        Wahrscheinlich muss man den ebenfalls, aber getrennt erfassen, wobei da vermutlich Carport passen könnte.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          schachsommer12
                          Du bist in den bisher geltenden Vorschriften unterwegs, das ist nicht hilfreich !
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Du bist in den bisher geltenden Vorschriften unterwegs, das ist nicht hilfreich !
                            Welche Vorschriften würden denn dann gelten; es kommen doch nur das Grundsteuergesetz (GrStG) und Bewertungsgesetz (BewG) infrage? Und das GrStG verweist auf das BewG. Von der Wohnflächenverordnung mal abgesehen.

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                              #15
                              Hallo. Also: Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.
                              Das erscheint nun wieder. Ich versuche nun mal "sonstiges bebautes Grundstück" ... Langsam werd' ich irre.

                              Gefundene Fehler und Konflikte
                              • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht.

                                Mögliche Fehlerquellen
                                • Anlage Grundstück (GW2)
                              Anlage Grundstück (GW2) / 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert / Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert (1. Eintrag)
                              Anlage Grundstück (GW2) / 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert
                              Nichtwohngrundstücke zum Sachwert

                              Zuletzt geändert von Carsten_Berlin; 15.07.2022, 19:40.

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