Grundsteuer Eigentumsverhältnis

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • mahluni
    Neuer Benutzer
    • 15.07.2022
    • 2

    #1

    Grundsteuer Eigentumsverhältnis

    Hallo,

    ich bin unsicher wie ich die Eigentumsverhältnisse darstellen muss.
    Das Grundstück wurde von mir vor der Heirat gekauft.
    Bin ich und die Frau nun mit je 1/2 anzugeben, oder hätte meine Liebste im Grundbuch eingetragen werden müssen,
    und ich trage mich mit 1/1 ein?

    Danke und Grüße
  • schachsommer12
    Erfahrener Benutzer
    • 13.09.2013
    • 101

    #2
    Eine Heirat ändert noch nichts an den Eigentumsverhältnissen. Ein Anteil müsste schon explizit notariell übertragen, überschrieben oder gekauft worden sein.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45933

      #3
      Gütergemeinschaft werdet ihr ja nicht vereinbart haben ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • mahluni
        Neuer Benutzer
        • 15.07.2022
        • 2

        #4
        Nein, haben wir nicht.
        Ich danke euch beiden.
        Das hatte ich mir ja auch gedacht, aber ich war mir unsicher.
        ​​​

        Kommentar

        Lädt...