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Grundsteuererklärung in RLP (zwei Grundstücke mit Wohnhaus und Scheune)

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    Grundsteuererklärung in RLP (zwei Grundstücke mit Wohnhaus und Scheune)

    Hallo zusammen,

    bin wie viele andere auch gerade mit der Grundsteuererklärung in RLP beschäftigt. Folge Konstellation liegt vor:

    Zwei zusammenhängende Grundstücke (jeweils eigene Flurstücke). Auf dem ersten steht ein Wohnhaus (Baujahr ca. 1830) und auf dem zweiten eine Scheune (Baujahr ca. 1850), die allerdings nicht mehr genutzt wird.

    Muss für beide Grundstücke jeweils eine eigene Erklärung abgegeben werden oder kann dies zusammen erfolgen? Letzteres habe ich versucht, bekomme es aber nicht hin. Ich hab keine Ahnung, ob bzw. wie ich die Scheune erfassen müsste?

    Bin für jede Hilfe dankbar, denn ich bin schon an mir am zweifeln

    VG Frank


    #2
    Wenn es sich um zwei wirtschaftliche Einheiten handelt, müssen zwei Erklärungen erstellt werden. Wie ist es denn derzeit ?

    Existieren 2 Einheitswertbescheide oder nur einer ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich bin das ganze für meine Eltern am ausfüllen. Unterlagen liegen ihnen leider keine (mehr) vor. Vermutlich sind es aber zwei Einheitswertbescheide, denn die bisherige Grundsteuer wurde auch in zwei Beträgen abgebucht (Einmal mit Flur-Angabe und Straße des Wohnhauses, einmal mit Flur-Angabe und einer Nummer). Letzteres ist dann vermutlich die (Lageplan-)Nummer für die Scheune.

      Heißt aber dann für mich, dass ich zwei getrennte Erklärungen abgeben muss, oder? Denn zusammen in einer Erklärung bekomm ich das nicht erfasst.

      VG Frank
      Zuletzt geändert von fleh; 16.07.2022, 20:02.

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        #4
        Heißt aber dann für mich, dass ich zwei getrennte Erklärungen abgeben muss, oder?
        So ist das. Dafür brauchst du natürlich auch 2 Einheitswertaktenzeichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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